Ja, finde ich gut
Nein, bin dagagen
mir egal
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Irgendwann in diesem Jahrtausend würde der Tierschutz in Artikel 20 verankert - ich müsste schauen wann, bin aber zu faul dafür.
Wie viele Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht schon gekippt, weil diese mit dem Grundgesetz nicht vereinbar waren - obwohl mit (überwiegender) Mehrheit beschlossen? Würde also irgend eine Partei daherkommen und z.B. Artikel 16 abschaffen wollen bzw. die Abschaffung beschließen, dann bin ich mir sicher, dass sich diese Partei dann (noch) einen ziemlich blutige Nase holt.
Sicher ist auch eine Erweiterung eine Änderung...so lange der Wesensgehalt aber nicht angetastet wird spricht doch auch nichts dagegen, wenn man z.B. konkretisiert.
Am Ende des Tages ist die Diskussion akademisch...wer nun recht haben würde, würde sich erst bei einem Fallbeispiel zeigen...sprich Abschaffung - Klage dagegen - Urteil.
Das ist doch das Schöne an der Gewaltteilung - die Legislative kann beschließen, was die Legislative beschließen mag - am Ende entscheidet die Judikative ob der von der Legislative beschlossene Sachverhalt in Einklang mit - bis dahin geltendem - Recht zu bringen ist.
Ein Gesetz, durch welches das Grundgesetz geändert wird, braucht 2/3 in BT und BR und unterliegt weiteren Einschränkungen.
Eine neue Verfassung wäre aber kein grundgesetzänderndes Gesetz, ergo greifen weder die Mehrheits- noch sonstige Klauseln.
Was man diskutieren könnte, ist, ob eine neue Verfassung menschenrechtskonform sein und so mittelbar bestimmte Ideen aus dem GG übernehmen müsste.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!
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