Man könnte eine schriftliche 'Bestätigung vom Folterer verlangen die die Art, den Umfang und wann gefoltert wurde beinhalten um Asyl anzuerkennen.
Aber bitte mit Übersetzung, Beglaubigung und Apostille, selbiges wird auch von einer russischen Lehrerin verlangt wenn man die heiratet, da dürfte das doch auch von einem Raketen/Bio/IT Spezialisten aus dem Kongo zuzumuten sein sowas zu bringen.
Und immer schön bei der Deutschen Botschaft im Heimatland die Dokumente einreichen, sonst gibts kein Asyl.