Optinal heißt - kann, aber muss nicht.
Wenn eine Versicherung mit Deiner Anlage (allgemein Lebensversicherung) nur den Garantiezins erwirtschaftet - dann gibt eines keine Überschussbeteilung, weder optional noch real.
Wenn aber die Versicherung mit Deiner Anlage (allgemein Lebensversicherung) mehr als den Garantiezins erwirtschaftet, dann muss eine Überschussbeteiligung (aus)bezahlt werden...und diese nicht optional, sondern real und dies ist - dumm jetzt - nicht nur gesetzlich geregelt sondern selbst die Berechnung wurde höchstrichterlich konkretisiert.
Übrigens...man muss nicht einmal den Garantiezins erwirtschaftet - man muss diesen nur ausbezahlen (was am Ende natürlich dazu führen würde, dass so ein Unternehmen in die Pleite gehen wird).