Der Mahler ist im Knast, weil er gegen 86a und 130 verstossen hat. Hat er nicht z.B. mal den Friedman in einem Interview mit einer verbotenen Grussformel gegrüsst? Und mit dem Holocaust war ja auch was.
Das darf man natürlich nicht machen.
Aber wenn jemand ein schweres Verbrechen begangen hat, kann man doch die Todesstrafe fordern.
Und für andere Probleme kann man auch vernünftige Lösungen und Forderungen formulieren.
Allerdings kann man keine vernünftigen Lösungen für Probleme formulieren, die man zuvor verharmlost hat.
"Todesstrafe für Fachkräfte" als Beispiel würde sich dann doch ziemlich merkwürdig anhören.