Urteil gegen "Kalif von Köln" aufgehoben
Der Islamistenführer Kaplan darf auf ein neues Verfahren hoffen. Er war zunächst wegen eines bewaffneten Umsturzversuches zu lebenslanger Haft verurteilt worden
Metin Kaplan, der "Kalif von Köln"
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Istanbul - Der aus Deutschland abgeschobene Islamistenführer Metin Kaplan kann in der Türkei auf ein neues Verfahren hoffen. Das Oberste Berufungsgericht der Türkei in Ankara hob die Verurteilung des „Kalifen von Köln“ zu lebenslanger Haft auf. Die Neunte Strafkammer des Berufungsgerichts in Ankara habe dies unter anderem mit Verfahrensfehlern und nicht ausreichenden Ermittlungen begründet, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu. Zudem müsse im Fall Kaplan das im Juni in Kraft getretene neue Strafrecht zur Anwendung kommen, forderten die Richter.
Wie Anadolu weiter berichtete, kann die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara gegen die Entscheidung der Berufungsrichter Einspruch einlegen. Ob dies geschehen wird, blieb zunächst aber unklar. Kaplan-Anwalt Ismet Koc sagte, er rechne mit dem Beginn eines neuen Verfahrens vor dem Istanbuler Schwurgericht Anfang des kommenden Jahres. Koc sagte, nach seiner Überzeugung könne Kaplan nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden, sondern allenfalls zu 15 Jahren Gefängnis. Bei einer solchen Strafe könnte Kaplan angesichts der in der Türkei üblichen Strafmilderung bei guter Führung auf eine Freilassung in fünf bis sechs Jahren hoffen.
Kaplan, der vor einem Jahr aus Deutschland in die Türkei abgeschoben worden war, wurde im Juni von einem Gericht in Istanbul wegen eines bewaffneten Umsturzversuches zu lebenslanger Haft verurteilt. Kaplan soll unter anderem geplant haben, 1998 die gesamte türkische Staatsspitze mit einem spektakulären Anschlag auszulöschen. WELT.de
Artikel erschienen am Mi, 30. November 2005