Discobetreiber sollen künftig härter bestraft werden können, wenn ihre Türsteher Gästen wegen deren Herkunft oder Hautfarbe den Zutritt verweigern. So steht es in einem Gesetzesentwurf, den die Landesregierung am Dienstag verabschiedet hat.
Demnach sollen Diskriminierungen an der Discotür künftig als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro bestraft werden können. Im schlimmsten Fall droht den Betreibern der Verlust der Konzession. Durch die Änderung des Gaststättengesetzes erhalten Städte und Gemeinden zudem erstmals in einem Bundesland überhaupt die Möglichkeit, Einlasstests vorzunehmen und die dabei festgestellten Verstöße zu ahnden – ähnlich wie bei Alkoholtestkäufen von Jugendlichen. „Diskriminierung an Discotüren ist Alltagsrassismus pur und seit Jahren ein großes Problem“, sagt Belit Onay, Landtagsabgeordneter der Grünen, der die Gesetzesinitiative mit auf den Weg gebracht hatte.
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Herr Onay sollte sich lieber fragen, warum Discobesitzer auf bestimmte Gäste gerne verzichten können!