Markus Lynen ist nach Abgabe der VA wieder frei.
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Dieser totalitäre Dreckstaat hat sich mal wieder mit Gewalt durchgesetzt.Markus ist wieder frei, nachdem er die VA mit dem Vermerk "unter Zwang"
abgab! Ich wollte noch auf weitere Infos warten, aber das kann er euch in den nächsten Tagen am besten alles selbst erzählen! Bitte lasst ihm u seiner Frau etwas Zeit, die Beiden haben das alles erstmal zu verdauen, was in Absurdistan so alles abgeht!
Dänemark schafft Rundfunkgebühren ab.
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Andere Länder werden hoffentlich folgen. Deutschland wird, das befürchte ich, bis zuletzt an der GEZ festhalten.Dänemark verabschiedet sich von Rundfunkgebühren
Das Land zwingt DR zu Einsparungen in Höhe eines Fünftels des bisherigen Budgets und finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig aus dem allgemeinen Steueraufkommen
Die liberalkonservative Regierung in Dänemark schafft unter dem Druck der sie stützenden Dansk Folkeparti (vgl. Dänemark: Ministerpräsidentin abgewählt) die Rundfunkgebühren ab und finanziert das öffentlich-rechtliche Fernsehen zukünftig mit Steuern aus dem allgemeinen Haushalt. Deren Höhe hängt vom Einkommen ab.
Aus Steuern wird es weiter finanziert. Das ist kein Abschaffen des Staatsrundfunks.
Es gibt schon Unterschiede
- Es ist keine Kopfsteuer mehr. Jeder zahlt nach seinem persönlichen Steuersatz.
- Es gibt keine GEZ-Datenkrake mehr
- Es gibt kein GEZ-Verfolgungsregime und keinen GEZ-Knast mehr
- Und nicht zuletzt, ist es einfach ehrlicher, den Staatsfunk aus Steuereinnahmen zu bezahlen.
Morgen und am Donnerstag wird wegend der Rundfunkgebühren vor dem BVerfGH verhandelt !
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„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Es ist dir - und allen anderen hier - hoffentlich klar, dass diese Verfassungsbeschwerden überhaupt zur Entscheidung anzunehmen und dann auch noch eine mündliche Verhandlung über sie anzuberaumen eine reine Showveranstaltung ist?
Die Entscheidung steht in Wahrheit längst fest: Natürlich ist der sog. "Rundfunkbeitrag" mit dem Grundgesetz vereinbar, weil - siehe die bisherigen 14 (!) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere aber die sog. "6. Rundfunkentscheidung" vom 05.02.1991, Az.: 1 BvF 1/85, 1/88 ([Links nur für registrierte Nutzer] im Volltext).
In diesem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Akt wirklich extrem kreativer Dreistigkeit und Unverschämtheit festgestellt, aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.") folge angeblich, dass es in Deutschland einen durch eine Zwangsabgabe finanzierten, angeblich nicht-staatlichen Staatsrundfunk geben muss!
Eigentlich lernt jeder Jurastudent im zweiten Semester, wenn nämlich im Staatsrecht die Grundrechte auf dem Lehrplan stehen, dass eben diese Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sind und Artikel 5 GG es dem Staat somit gerade verbietet, sich in die Meinungsäußerung und Meinungsbildung einzumischen!
Aber Karlsruhe hat dieses Grundrecht in sein genaues Gegenteil verkehrt und behauptet seit Jahrzehnten, in Deutschland gäbe es keine Meinungsfreiheit mehr, wenn es keine staatlichen Radio- und Fernsehsender mehr gäbe. (Welche Karlsruhe so konsequent wie falsch "staatsfern" nennt, dabei werden ihre obersten Leitungsgremien von den Parlamenten der Länder und im Falle des ZDF auch des Bundes beschickt, haben ihre ranghöchsten Mitarbeiter beamtenähnlichen Status, treiben die Vollstreckungsstellen der Kommunen rückständige Rundfunkbeiträge ein usw.)
Ich erwarte diesmal ganz besonders herzerwärmende Prosa, welche tödliche Gefahr es doch für Demokratie und Grundrechte bedeutet, dass heutzutage jedermann über dieses Internet einfach seine persönliche Sicht der Dinge verbreiten kann, und wie überlebenswichtig es für unsere Gesellschaft ist, dass auch weiterhin und jetzt erst recht seit 5:45 Uhr zurückgesendet wird - finanziert durch eine notfalls mittels staatlicher Gewalt beigetriebene Zwangsabgabe, versteht sich.
"I swear by my life and my love of it, that I will never live for the sake of another man, nor ask another man to live for mine." (Ayn Rand, Atlas shrugged)
Da ist auch noch die Sache mit dem EuGH anhängig...
Mir gehts vor allem, weil ich selbst betroffen war, um die Rechtmäßigkeit eines zweiten Rundfunkbeitrags bei einer Nebenwohnung, die ich wegen der Arbeit hatte. Denn fernsehen konnte ich immer nur in einer Wohnung. Und an meinem Hauptwohnsitz hatte ich den Rundfunkbeitrag ja bezahlt.
Wegen der anderen Sachen, ja- da gebe ich dir recht. Da erwarte ich vom BVerfGH auch nicht viel.
Geändert von Murmillo (16.05.2018 um 20:17 Uhr)
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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