Der Titel ist in diesem Fall der Beiragsbescheid und der wird von der zuständigen Rundfunkanstalt erlassen.
Diese Rundfunkanstalt ist der Gläubiger, also zB. Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Das "Inkassobüro" ist doch die GEZ oder der Beitragsservice wie es jetzt heisst selber.
Vollstreckt wird das in der Regel per Amtshilfe durch den Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes oder durch den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Sollte der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt werden, erhalten Sie nachfolgend einen Beitragsbescheid (davor kommt unserer Erfahrung nach noch die Zahlungserinnerung, Anm.v.RC). Dieser Beitragsbescheid ist ein Verwaltungsakt und wird nach einem Monat bestandskräftig, d.h. man ist zur Zahlung des monatlichen Rundfunkbeitrages verpflichtet – unabhängig davon ob die gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der Bescheid ist dann auch vollstreckbar, d.h. die Zahlung des Rundfunkbeitrages ist durchsetzbar beispielsweise durch eine Pfändung.
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