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Thema: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

  1. #531
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Das ist völlig unerheblich genau wie das Gequatsche über Rechtsfähigkeit. Auch nicht rechtsfähige Stellen dürfen Gebühren eintreiben. Du wirst früher oder später zahlen, wenn du in der BRD gemeldet bist. Und im übrigen gibt es gegen geltende Gesetze keine Möglichkeit eine Zahlung zu verweigern. Ihr könnt nur unter Vorbehalt zahlen und das zitierte Gesetz juristisch angreifen. Völlig ok. Zahlungsverweigerung ist Dummheit.
    Sie können aber keinen Zwang ausüben. Und nochmal: niemand, auch nicht rechtsfähige Parteien, darf einen Vertrag zu Lasten Dritter abschließen

  2. #532
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Kommt auf den Einzelfall an. Rückwirkende Zahlungen dürfen glaube ich nur für einen Zeitraum von drei Jahren erhoben werden, GEZ-Forderungen können also auch verjähren. Wenn man es also irgendwie schafft die Zahlungen so lange wie möglich hinauszuzögern spart man eventuell Geld.
    Die Verjährung gilt nicht für vor Gericht erhobene Forderungen.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Sie können aber keinen Zwang ausüben. Und nochmal: niemand, auch nicht rechtsfähige Parteien, darf einen Vertrag zu Lasten Dritter abschließen
    Deine Aussagen sind dummes Zeug. Es ist kein Vertrag zu Lasten Dritter. Die Gebühren werden aufgrund des von mir zitierten Gesetzes erhoben. Und in dem Gesetz steht genau, welche Stelle die Gebühren eintreibt.

    (7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln.
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    Wenn du der Meinung bist, das wäre rechtswidrig, mußt du gegen das Gesetz klagen und unter Vorbehalt zahlen. Zahlungsverweigerung ist Dummheit.

  3. #533
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Die Verjährung gilt nicht für vor Gericht erhobene Forderungen.


    Deine Aussagen sind dummes Zeug. Es ist kein Vertrag zu Lasten Dritter. Die Gebühren werden aufgrund des von mir zitierten Gesetzes erhoben. Und in dem Gesetz steht genau, welche Stelle die Gebühren eintreibt.



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    Wenn du der Meinung bist, das wäre rechtswidrig, mußt du gegen das Gesetz klagen und unter Vorbehalt zahlen. Zahlungsverweigerung ist Dummheit.
    (ror und fett von mir)

    Schön, daß Du den vertrag unterschrieben hast. Dann zahl schön.

    Ich mache jetzt den Vertrag mit FranKonz und Du zahlst!

  4. #534
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    (ror und fett von mir)

    Schön, daß Du den vertrag unterschrieben hast. Dann zahl schön.

    Ich mache jetzt den Vertrag mit FranKonz und Du zahlst!
    Deine Blödheiten werden immer unterirdischer. Mache einen Vertrag mit Konz aufgrund eines Gesetzes. Siehe meine Belege. Du wirst allerdings kein Gesetz finden, aufgrund dessen ich an Konz zahlen müßte.

    Wenn du den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für rechtswidrig hälst, kannst du nur dagegen klagen. Nicht gegen die Zahlungsaufforderung. Tu das und klage. Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bisher erfolglos.

  5. #535
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Deine Blödheiten werden immer unterirdischer. Mache einen Vertrag mit Konz aufgrund eines Gesetzes. Siehe meine Belege. Du wirst allerdings kein Gesetz finden, aufgrund dessen ich an Konz zahlen müßte.

    Wenn du den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für rechtswidrig hälst, kannst du nur dagegen klagen. Nicht gegen die Zahlungsaufforderung. Tu das und klage. Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bisher erfolglos.
    (Fett von mir)

    Siehste. Und jetzt hast Du es endlich.

    Dabei sind Konz und ich sogar rechtsfähig und dürfen es trotzdem nicht.

  6. #536
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    (Fett von mir)

    Siehste. Und jetzt hast Du es endlich.

    Dabei sind Konz und ich sogar rechtsfähig und dürfen es trotzdem nicht.
    Deine Blödheiten sind völlig unerheblich. Das von mir benannte und zitierte Gesetz heißt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dein Gesetz heißt leere Hose bzw. nix in der Birne.

    Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bisher erfolglos. Was ja auch kein Wunder ist, bei dem Niveau der "Kämpfer" dagegen.

  7. #537
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Deine Blödheiten sind völlig unerheblich. Das von mir benannte und zitierte Gesetz heißt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dein Gesetz heißt leere Hose bzw. nix in der Birne.

    Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bisher erfolglos. Was ja auch kein Wunder ist, bei dem Niveau der "Kämpfer" dagegen.
    Den hast Du also unterschrieben? Da stellt sich die Frage nach der Blödheit nicht mehr

  8. #538
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Es geht auch ohne, Israelische Regierung schaltet ÖR-Sender ab.

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    Regierung schaltet alle öffentlich-rechtlichen Sender ab

    Der Konkursverwalter der Regierung hatte dies anderthalb Stunden vor der Nachrichtensendung beschlossen. Die Abendsendung, die seit 1968 Israelis vor der Mattscheibe miteinander verband, endete mit einem spontanen Auftritt, bei dem alle Angestellten weinend die Nationalhymne sangen.
    Nur noch drei Prozent Einschaltquote

    Manche wähnen darin einen Schwanengesang der Demokratie in Israel. Denn es ist völlig unklar, was die zwei öffentlichen Fernseh- und acht Radiosender ersetzen und die Rede- und Meinungsfreiheit im Land fortan sicherstellen wird.

    Die Schließung aller Sender der Rundfunkanstalt, die rund um die Uhr kritisch und unabhängig über Israels Regierung berichteten, hat mehrere Hintergründe. Einer war ihre Ineffizienz, die der Staatskontrolleur – Israels Pendant zum Bundesrechnungshof – immer wieder rügte.
    Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, wie der ÖR in Israel finanziert wurde. Meiner Meinung nach sind Staatssender sowieso überflüssig. Wenn der Staat etwas öffentlich verkünden will, kann er sich auch Sendezeit bei privaten Sendern einkaufen. Mittelfristig wird das TV genau so sterben, wie die Kutschen im beginnenden Autozeitalter. Dann hat sich das mit dem Staatsrundfunk eh erledigt.

  9. #539
    GESPERRT
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Diese Aussage ist dummes Zeug. Laut diversen Urteilen ist die GEZ rechtsfähig. Ihr labert hier dummes Zeug. Gegen die GEZ ist nur ein politisches Vorgehen möglich.

    Nö ist sie nicht. Sehr dubios.

  10. #540
    GESPERRT
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    Standard AW: Beitragsservice (GEZ) - beim Einwohnermeldeamt abmelden als letzte Konsequenz?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Deine Blödheiten sind völlig unerheblich. Das von mir benannte und zitierte Gesetz heißt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dein Gesetz heißt leere Hose bzw. nix in der Birne.

    Alle Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind bisher erfolglos. Was ja auch kein Wunder ist, bei dem Niveau der "Kämpfer" dagegen.
    Was hat das mit Niveau zu tun.

    Der Staat würde so eine Klatsche nie zulassen.

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