GEZ Massen-Prozess: Rechtsbeugung?
21.08.2014
Das Landgericht Potsdam hat alle Klagen gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgebürstet. Es schien fast so, als wenn das Urteil vorher feststand. Der Prozess selbst war eine reine Show-Veranstaltung ohne jede Chance für die Kläger. - Bericht eines Betroffenen.
Am 19.8.2014 wurden vor dem Verwaltungsgericht Potsdam neun Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in einem Massenverfahren abgewiesen. Darunter auch meine Klage gegen die Ablehnung meiner Härtefallanträge aus sozialen- und Gewissensgründen.
Zugegeben, die Frauenquote unter Rundfunkbeitragskritikern ist nicht sonderlich hoch. Kritik am Rundfunkbeitrag scheint ein echtes Männerhobby zu sein, obwohl, man darf nicht ungerecht sein, vor dem Verhandlungssaal trafen wir auch eine Unternehmerin mit drei Filialen, die sich gegenüber dem Kameramann eines kleinen privaten Fernsehsenders sehr kritisch zu der Neuregelung äußerte.
Aber der Andrang vor dem Gericht war doch in erster Linie männlich, wie wir scherzend feststellen mussten. Wegen des großen Andrangs wurde die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt, dennoch mussten einige Besucher draußen vor dem Verhandlungssaal bleiben und konnten, wie uns die Wachleute erläuterten, aus feuerschutztechnischen Gründen nicht eingelassen werden.
Wie sich später herausstellte, waren gut ein Fünftel der Besucherplätze durch Mitarbeiter des RBB belegt worden, die sich in die Gespräche mischten um herauszubekommen, mit was für Motiven die Besucher und Pressevertreter gekommen waren.
Die Eröffnung des Verfahrens begann mit einer Abfrage, welche Kläger mit welchen Rechtsanwälten erschienen waren und der Feststellung, dass zwei Kläger nicht kommen konnten, sich jedoch auch nicht formgerecht abgemeldet hatten, weswegen ihre Klage abgewiesen wurde.
Beachtenswert war in diesem Zusammenhang, dass der neben mir sitzende Kläger durch den bekannten Staatsrechtler Professor Koblenzer vertreten wurde.