Erzwingungshaft wird nirgendwo eingetragen. Da keine Straftat oder strafbewehrte Ordnungswidrigkeit voraus ging.
Man unterliegt auch nicht dem normalen Strafvollzug, keine Anstaltskleidung, kein Zusammenlegen mit Kriminellen, keine Arbeitspflicht, keine Beschraenkung was Geld betrifft, auch die ueblichen "Hofzeiten" gelten nicht, eigene Waesche ist erlaubt, sehr grosszuegige Besuchszeiten.