Das ist der unabdinglichen Natur der Abstraktion des Rechts geschuldet, die letztlich immer auf einen Einzelfall umgelegt werden muss. Dennoch kann man aus diesem Umstand keine zeitgeistliche oder ideologische Willkür diagnostizieren. Eine Verächtlichmachung muss der Prüfung einer objektiv-sachlichen Empirie standhalten, um für eine Verurteilung zu reichen... spätestens letztinstanzlich.