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Thema: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

  1. #21
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, nach §100 Telekommunikationsgesetz ist schon der Verdacht einer schweren Straftat ausreichend !
    Und läppisch ist es keineswegs, wenn es nach Ansicht der Anwälte da z.B. um mehrere tausend Euro geht.
    Nu ja, unsere (nicht meine) ReGIERung wird wohl gute Gründe dazu haben, die Daten von allen, die generell irgendwas äußern generell zu sammeln, um die Erkenntnisse nachträglich zu ihrer Verteidigung (gegen was auch immer) auswerten zu können.

    Heute ist man mit der Datenbankentechnik schließlich schon viel weiter, als damals mit der Zettel- und Karteikartentechnik der Stasi!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Brombeere
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Mal dazu eine Frage, etwas O.T.: Da ich damit in D. bei Besuchen noch nicht befasst war und wenn ich etwas wollte, ins Internetcafe ging. Es gibt doch bei Aldi Chips fuer Internetzugang zu kaufen. Was muss denn der Kaeufer, will er diesen Chip kaufen, als Dokumentation vorlegen. Perser? Oder verkaufen die das so?
    Gruss W.
    Viribus unitis

  3. #23
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Brombeere Beitrag anzeigen
    Mal dazu eine Frage, etwas O.T.: Da ich damit in D. bei Besuchen noch nicht befasst war und wenn ich etwas wollte, ins Internetcafe ging. Es gibt doch bei Aldi Chips fuer Internetzugang zu kaufen. Was muss denn der Kaeufer, will er diesen Chip kaufen, als Dokumentation vorlegen. Perser? Oder verkaufen die das so?
    Gruss W.
    Prepaidkarten werden in Deutschland einfach so verkauft. zur Registrierung muss man online seine Daten eingeben. Meine Erfahrung mit den Billiganbietern Fonic, Congstar und Aldi war, dass sie falsche Daten akzeptieren und nicht überprüfen.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  4. #24
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ganz so einfach ist es nicht. Der Abmahnanwalt stellt höchstens fest, dass eine bestimmte IP während einer bestimmten Zeit über Filesharing/ Torrent auf eine bestimmte, urheberrechtsgeschützte Datei in einer Tauschbörse zugegriffen hat. Wem die IP gehört, kann er nicht feststellen.
    Haben die denn etwas "festgestellt", in dem Sinne, daß sie gerichtsfeste Beweise haben? Ist nämlich bei digitalen Daten gar nicht so einfach. Aus einem Log ein "Dokument" im juristischen Sinne zu machen ist nicht ganz trivial und dafür gibt es durchaus gesetzliche Regelungen.

    Ist deren Erfassungssystem der Abmahner / Abmahnhelfer geeicht/amtlich zertifiziert, sind die Zeitstempel der Erfassung der IP Adresse signiert (qualifizierter Zeitstempel mit Signatur)?

    Ist der Radius Server des Profiders geeicht... usw.

    Ohne qualifizierte Zeitstempel und Signaturen sind die Nutzerangaben zu IP-Adressen im Grunde rechtlich gesehen wertlos, denk mal an unseren lustigen Generalbundesanwaltsfuzzi, der ständig nach "Originaldokumenten" ruft!

    Ansonsten kann das ja durchaus eine Fehlerfassung sein (falsche Zeitangabe zu dyn. IP -> falsche Nutzerdaten-Auskunft).

  5. #25
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Haben die denn etwas "festgestellt", in dem Sinne, daß sie gerichtsfeste Beweise haben? Ist nämlich bei digitalen Daten gar nicht so einfach. Aus einem Log ein "Dokument" im juristischen Sinne zu machen ist nicht ganz trivial und dafür gibt es durchaus gesetzliche Regelungen.
    ...
    Ich kann nur sagen, wie es bei unserer Firma gelaufen war. Da wurde festgestellt, dass eine Datei mit einem bestimmten Hash-Wert - was nichts weiter ist, als der digitale Fingerabdruck dieser Datei- zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Torrent-Netzwerk über einen bestimmten IP-Anschluss zum Tausch angeboten wurde. Dieser Hash-Wert ist also eindeutig dieser urheberrechtsgeschützten Datei zugeordnet.
    Ich nehme an, dass der Abmahnanwalt in unserem Fall mit dem Hash-Wert und der von ihm ermittelten IP zum Gericht gegangen ist, und eine Verfügung erwirkt hat, dass der Provider die Daten herausgeben muss, wem zum fraglichen Zeitpunkt diese IP zugeordnet war, was unsere Firma gewesen sein soll.
    Offensichtlich waren der Hash-Wert der Datei und die IP-Adresse als gerichtsfeste Beweise genug, um das Gericht zu veranlassen, diese Verfügung zu erlassen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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