Ja, ganz schlechtes Beispiel.
Du kennst ja offenbar die StVO selber nicht.
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Pragraph 1:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Wer auf einem Parlplatz, auf dem der normale Mensch kaum schneller als schrittgeschwindigkeit fährt, einen Unfall provoziert, weil er meint auf "rechts vor links" pochen zu können, der hat es nicht anders verdient als auf einem Teil seiner Kosten sitzen zu bleiben.
Der Richter hat richtig entschieden.
Als "Skandalurteil" taugt dieser Spruch wahrlich nicht...