"Rassismus" ist ein gesellschaftliches Konstrukt ohne richtigen Inhalt. "Rassismus" ist Politsprech, ein Propagandabegriff, der der Denunziation, dem Feindbildmachen, der Ausgrenzung dient. Man braucht ihn nicht ablehnen oder abwehren, man braucht ihn auch nicht annehmen, sondern man kann einfach seine Validität in Frage stellen. Denn was sagt er denn? Was erfahre ich von jemandem, der "Rassist" genannt wird? Nichts. Das Wort transportiert keine Information über die Person, die es bezeichnet. Es transportiert stattdessen eine Information über die Gefühlslage desjenigen, der es benutzt. Es ist eine Variante von "mag ich nicht". Statt "Rassist" könnte man also auch einfach "Pfui bäh!" sagen. Das Wort ist dumm. Das sollte man einfach sagen, wenn jemand es benützt.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
I.Ü. gilt "society is a racial construct" und also ist es durchaus sinnvoll, pauschal aufgrund der Herkunft bzw. "Hautfarbe" zu diskriminieren und nur für den belegten und sich bewährt habenden Einzelfall eine Ausnahme zu machen.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Quelle:Artikel 14
Diskriminierungsverbot
Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Europäische Menschenrechtkonvention
Geldbußen in der Regel
Freiheitsstrafen weiß ich jetzt nicht.
Wir befinden uns beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im zivilrechtlichen Bereich. Da gibt es Schadensersatz und keine Bußen.
Und die Menschenrechtskonvention gilt, wie übrigens auch das Grundgesetz, im Verhältnis Staat/staatliche Organisation zu Bürger, und nicht für Bürger untereinander.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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