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Thema: Eltern scheitern mit Kita-Klage

  1. #11
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Hat eigentlich jemand ernstlich erwartet, daß die Krähen von der Justiz sich gegen die Krähen von den Stadtverwaltungen wenden würden?

    Die Frage ist...was passiert, wenn man die Zeit, die Nerven und vor allem das Geld hat sich bis zur letzten Instanz durchzuklagen.

    Vielleicht war auch der Ansatz falsch - sprich die Schadensersatzklage auf Lohnausfall.
    Vielleicht wäre ein Ansatz der "Bevorteilung" von Eltern die einen Kita-Platz nutzen können und die entstehende Benachteiligung durch die Verwehrung eines Kita-Platzes sinnvoller - sprich, was kostet so ein Kita-Platz, was ist der Eigenanteil der Eltern und dieses Delta ist ja dann der "Schaden" für Eltern, denen ein Kita-Platz verweigert wird.

    Immerhin wird ja dieser Vorteil für Eltern, welchen einen Kita-Platz nutzen können mittels Steuern und Abgaben finanziert, welcher auch Eltern zahlen müssen, denen ein Kita-Platz verwehrt wird

  2. #12
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Hat eigentlich jemand ernstlich erwartet, daß die Krähen von der Justiz sich gegen die Krähen von den Stadtverwaltungen wenden würden?
    Ist dir der Zweck und die Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt? Da finden laufend heftige Krähenkämpfe statt.

    Übrigens gehen die echten Krähen keineswegs so friedlich miteinenander um, wie man ihnen das immer wieder zuschreibt.

  3. #13
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Deswegen sagt ich ja "bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen", wenn hier - wie gerichtlich bestätigt - eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Irgendwer muss am Ende ja den Hut auf haben - sprich verantwortlich sein und dies ist am Ende der OB von Leipzig als Chef der Stadtverwaltung und da in Sachsen ein OB auch noch als Beamter auf Zeit gilt...

    ...könnten sich die Mütter auf [Links nur für registrierte Nutzer] berufen.
    Der OB ist natürlich politisch am Ende irgendwie für alles verantwortlich, auch für den Hundehaufen an der Straßenecke, aber nur politisch. Gemacht hat den Haufen ja der Hund. Das wird dir der Staatsanwalt gerne erklären, und auch, dass er gegen Hunde nicht ermittelt.

    Es bleibt dabei: so etwas ist ein Fall fürs Verwaltungsgericht, und da spielt das BGB keine Rolle. Schon wegen Art. 34 GG. Selbst wenn du nachweisen kannst, dass ein bestimmter Beamter pflichtwidrig gehandelt hat und dir dadurch ein Schaden entstanden ist, hast du keinen direkten Haftungsanspruch gegen ihn, sondern der geht auf den Dienstherrn über.

  4. #14
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ein durchaus interessantes Urteil

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wird uns nicht immer verkündet, man müsse Kita-Plätze schaffen, damit "Heimchen am Herd" nicht die Herdprämie kassiert, sondern arbeiten geht?

    Nun wollen hier Frauen arbeiten (also Ihrer politisch auferlegten "Pflicht" nachkommen) - können dies aber nicht, weil die Stadt Leipzig eben nicht genügend Kitas hat und dann stellt ein Gericht hier lapidar fest, die Stadt habe Ihre "Amtspflicht" verletzt - aber ein Schaden sei den Frauen ja nicht entstanden.

    Außerdem - und das stellt das Gericht durch die Blume auch fest - der Staat kann Kinder besser erziehen und fördern als es ein Elternteil je könnte und auch aus diesem Grund stehe den Eltern kein Schadensersatz zu.

    Man sollte wohl den Frauen raten gegen die entsprechenden Stadtverwaltungen Klage einzureichen, denn wie sagt §839 BGB:

    Absatz. 1:
    Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

    Bei so einer Klage wäre dann der Richterspruch äußerst interessant.
    Daß Frauen in der Wirtschaft gebraucht werden, ließ im DLF ein Sprecher verlauten, der meinte, Frauen sollten sich auch allmählich für die Arbeit in der Produktion - Zerspaner, Schlosser - interessieren, nicht nur für Frisöse oder Sekretärin - aber wer keine Kita-Plätze schafft, der kriegt auch keine Frau in die Produktion.

    Da man in der ex-DDR Frauen brauchte, weil man keine Türkein einladen wollte - man hat wahrscheinlich sehr zeitig erkannt, wie die Auswirkungen betreffs Religion sein könnten - hat man also genügend Kita-Kombinationen geschaffen - in jedem Wohnviertel waren mindestens 3 oder 4 Einrichtungen zu finden - heute sind sie zweckentfremdet - man hat aus ihnen Obdachlosenheime und Senioren-bzw. Behindertenheime entstehen lassen.

    In der Bundesrepublik war von Anfang an vorgesehen, das habe ich mir einmal erläutern lassen, daß die Frau so lange zu Hause blieb, bis die Kinder ausgelernt hatten und danach wieder in den Beruf einstieg - aber leider hat sie dann auch kaum Rente erhalten, wenn sie alt war und noch schlimmer, wenn der Mann sie wegen einer Jüngeren verlassen hatte - das sind jetzt die Frauen, die eine so geringe Rente hat, daß sie kaum überleben können.

    Die Frauen in der ex-DDR waren von Anfang an dabei und waren kaum zu Hause - neben Haushalt und Kindererziehung und Beruf - Arbeit - die Frau mußte alles bewältigen, aber meistens ging das Ehepaar gemeinsam zur Arbeit und kam auch zusammen wieder nach Hause.

    Schule und Hort sorgten dafür, daß die Kinder immer beschäftigt wurden und selbst im Kindergarten gab es nicht nur eine Aufbewahrungszeit, sondern es wurde auf die Schule vorbereitet. Ich höre oft von Frauen, die mal ihre Enkel oder ihre Verwandten zum Kindergarten bringen, daß da nicht mehr viel gelernt wird.

    Man kann doch nicht in einem Ruck-Zuck-Verfahren Kita-Einrichtungen schaffen, wo man diese Sache weitgehend vernachlässigt hat. Zumal in den verbleibenden - nicht genutzten Gebäuden - aktuell jetzt Flüchtlinge einziehen werden.

    Die gesellschaftliche Situation hat sich doch verändert.

  5. #15
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von dimu Beitrag anzeigen
    Solche tiefsinnge Urteile werden wir zukünftig in größeren Mengen zu erwarten haben.
    Naja, ´tiefsinnig´ist wohl nicht das rechte Wort, aber ´bunt´ und kurios auf jeden Fall. Außerdem ist Erheiterung bei Verlesen ihrer Begründungen gesichert.
    Muster:
    "Auch wenn das angebliche Schwein aussieht wie ein Schwein und von vielen Menschen für ein solches angesehen wird, ist es dennoch keins und darf darum nicht getötet werden".
    Ähnlich belehrte mich ein Kreisgericht der DDR bei meiner Klage:
    "Auch wenn das Zivilgesetzbuch der DDR für Verträge dieser Art eine schriftliche Begründung fordert, bedarf es in diesem Fall einer solchen nicht."

  6. #16
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Naja, ´tiefsinnig´ist wohl nicht das rechte Wort, aber ´bunt´ und kurios auf jeden Fall. Außerdem ist Erheiterung bei Verlesen ihrer Begründungen gesichert.
    Muster:
    "Auch wenn das angebliche Schwein aussieht wie ein Schwein und von vielen Menschen für ein solches angesehen wird, ist es dennoch keins und darf darum nicht getötet werden".
    Ähnlich belehrte mich ein Kreisgericht der DDR bei meiner Klage:
    "Auch wenn das Zivilgesetzbuch der DDR für Verträge dieser Art eine schriftliche Begründung fordert, bedarf es in diesem Fall einer solchen nicht."
    Ohhh doch.
    Sie hocken tagelang "tiefsinnig" über das Hervorbringen neuer Möglichkeiten, dem Bürger das Fell über die Ohren zu ziehen.
    Wann es sein muss, dann auch unter Mithilfe von ausländischen Agenturen.


  7. #17
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    Standard AW: Eltern scheitern mit Kita-Klage

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der OB ist natürlich politisch am Ende irgendwie für alles verantwortlich, auch für den Hundehaufen an der Straßenecke, aber nur politisch. Gemacht hat den Haufen ja der Hund. Das wird dir der Staatsanwalt gerne erklären, und auch, dass er gegen Hunde nicht ermittelt.

    Es bleibt dabei: so etwas ist ein Fall fürs Verwaltungsgericht, und da spielt das BGB keine Rolle. Schon wegen Art. 34 GG. Selbst wenn du nachweisen kannst, dass ein bestimmter Beamter pflichtwidrig gehandelt hat und dir dadurch ein Schaden entstanden ist, hast du keinen direkten Haftungsanspruch gegen ihn, sondern der geht auf den Dienstherrn über.
    Naja, zwischen einem Hundehaufen und Unterlassung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben würde ich schon einen Unterschied erkennen.

    Wenn eine Stadt wie Leipzig (wobei Leipzig ja nur stellvertretend steht - und Leipzig immerhin einen langjährigen SPD-OB hat) vorsätzlich (?) gesetzlichen Vorgaben (welche von der eigenen Partei forciert und gewollt wurde) nicht nachkommt und die Justiz dann genau denen hilfreich an die Seite springt und einen Rechtsbrecher (nicht mehr und nicht weniger ist doch Jemand, welcher geltendes Recht NICHT umsetzt) aus der Verantwortung nimmt - dann ist dies der eigentliche Skandal.

    Nicht nur, das sich solche Frauen von SPD und B90/DIEGRÜNEN als "Heimchen am Herd" zu Menschen 2, 3, 4 Klasse abwerten lassen müssen - nein, wenn dann solch eine Frau (oder Familie) Ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in Anspruch nehmen will, dann wird man nicht nur von der Politik, sondern auch noch von der Justiz im Stich gelassen, welche eigentlich dafür das ist dass geltendes Recht umgesetzt wird.

    Richtig ist der von Dir zitierte Artikel 34 GG - es haftet erst einmal die Stadt, aber der Nichtbau von Kita-Plätzen, obwohl von Gesetzes wegen vorgeschrieben, darf man schon als Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit werten

    Am Ende ist dafür der OB dafür verantwortlich - denn dieser besitzt, wie die Kanzlerin im Bund - für seine Stadt die Richtlinienkompetenz.

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