Zitat von
BlackForrester
Ein durchaus interessantes Urteil
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Wird uns nicht immer verkündet, man müsse Kita-Plätze schaffen, damit "Heimchen am Herd" nicht die Herdprämie kassiert, sondern arbeiten geht?
Nun wollen hier Frauen arbeiten (also Ihrer politisch auferlegten "Pflicht" nachkommen) - können dies aber nicht, weil die Stadt Leipzig eben nicht genügend Kitas hat und dann stellt ein Gericht hier lapidar fest, die Stadt habe Ihre "Amtspflicht" verletzt - aber ein Schaden sei den Frauen ja nicht entstanden.
Außerdem - und das stellt das Gericht durch die Blume auch fest - der Staat kann Kinder besser erziehen und fördern als es ein Elternteil je könnte und auch aus diesem Grund stehe den Eltern kein Schadensersatz zu.
Man sollte wohl den Frauen raten gegen die entsprechenden Stadtverwaltungen Klage einzureichen, denn wie sagt §839 BGB:
Absatz. 1:
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
Bei so einer Klage wäre dann der Richterspruch äußerst interessant.