Es ging doch darum, ob der deutsche Staat die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit einschränken kann, darf oder soll - und da gilt es dann abzuwägen was wichtiger ist- ein grundgesetzlich geschütztes Recht ODER das Recht auf Unversehrtheit des Einzelnen.
Ob dies in Heidenau der Fall gewesen wäre - ich weiß es nicht - wobei ich nicht ausschließe, dass angereiste Antifa-Truppen nicht in Gewaltorgien verfallen wären.
Körperliche Unversehrtheit - mach dir da mal keinen Kopf. Die Schlägertruppe des BRD-Regimes namens Antifa, hat sich noch nie und wird sich auch nie volkstreuen Kräften im offenen Kampf Mann gegen Mann stellen - selbst bei 10-facher Manndeckung auf deren Seite. Die schmeissen nur Steinchen wenn sie wissen, dass mehrere Hundertschaften der Staatspolizei sie schützen.
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