Eine Energiewende, die ihre Ziele verfehlt, eine Aufsichtsbehörde, die die Lage beschönigt, Netzbetreiber, die gesetzliche Sicherheitspuffer mit regierungsamtlicher Zustimmung unterschreiten dürfen: Das Urteil des Bundesrechnungshofes weist bereits bis hierhin auf eine dramatische Fehlentwicklung in der Energiepolitik hin, die größte Auswirkungen auf die Qualität des Wirtschaftsstandortes Deutschland haben kann. Doch damit nicht genug.

Die Bundesregierung erfüllt offenbar auch die Anforderungen von Paragraf 1 Energiewirtschaftsgesetz nicht. Demnach ist eine möglichst „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung mit Energie“ anzustreben. Doch die Umweltverträglichkeit der aktuellen Energiewendepolitik ist aus Sicht der Prüfer unklar, die Bezahlbarkeit von Strom ebenfalls.
„Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung infrage“, stellt der Sonderbericht fest. So seien die Preise für Strom in Deutschland in den vergangenen Jahren „kontinuierlich gestiegen“ und zählten heute zu den höchsten in der Europäischen Union: Private Haushalte zahlten im ersten Halbjahr 2023 im Schnitt 41,25 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Preis lag um 42,7 Prozent über dem EU-Durchschnitt.


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