Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Der Unterschied zwischen der DDR, dem Dritten Reich und heute ist allerdings das gänzlich unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren und die anschießende Kontrolle über die in Kraft getretenen Gesetze. Der Unterschied könnte nicht größer sein.
Dass der Gesetzgeber nicht immer verfassungskonforme Gesetze erlässt ist klar. Denn sonst wäre das BVerfG überflüssig und würde auch nicht immer wieder Gesetze aufheben. Das nächste Gesetz, das wohl dran glauben wird ist der sog. Mietendeckel.
Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
<Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>
Wie kommst Du auf die Idee, man dürfe Gesetze, insbesondere untergesetzliche Normen wie diese Corona-Verordnungen und die daraufhin angeordneten Maßnahmen nicht hinterfragen? Der Rechtsweg steht jedem offen. Gerichte entscheiden gerade in diesem Moment zahlreich über Eilanträge, oft zugunsten der Rechtsschutzsuchenden. Wie kann man das mit Gesetzes des Dritten Reichs oder der DDR vergleichen?
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