"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
Gerichte machen keine Gesetze und bestimmen nicht, was kriminell ist und was nicht. Sie entscheiden nur, ob der Tatbestand erfüllt ist, nicht ob dieser als illegal einzustufen ist. Seit wann entscheiden Gerichte, ob z.B. Steuerhinterziehung kriminell ist oder nicht? Sowas Dämliches! Komm mal von deinem Ross runter und schalt das Licht da oben an ... du bist doch nicht dumm, Junge!
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Ja gut, wenn Du das so meintest, gibt's kein Widerspruch. Du hattest abstrakt gedacht, ich konkret. Illegalität ist ja der Verstoß gegen Gesetze. Und diese Subsumption ist Gerichten vorbehalten. Aber ja, der Gesetzgeber entscheidet natürlich im aller ersten Moment, was überhaupt erst einer Verbotsnorm unterstellt wird und was nicht.
Es ist absolut typisch, dass Du jetzt noch aus deinem Loch kommst, um etwas zu kommentieren, das abschließend geklärt war.
Bezeichnend jedenfalls, dass Du hierzu noch geschrieben hast, anstatt auf meinen Beitrag einzugehen, den ich zu Deiner lächerlichen Lüge über angebliche innerdeutsche Einreiseverbote geschrieben hatte.
Nur ganz kurz noch, weil Du mir schon so blöd kommst. Dein kleiner Papageien-Post hier zeugt wieder einmal davon, dass Du nicht weißt, wovon Du redest. "Die Parlamente" bestimmen nicht, was kriminell ist. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Gesetzgebungskompetenz für Strafrecht als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz beim Bund (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) liegt, also beim Bundestag. Es gibt schlicht keine Konstellation, in der Landesparlamente im Bereich des Strafrechts Gesetze schaffen können, also abstrakt entscheiden können, was unter Strafe gestellt wird und daher kriminell ist. Du redest also Blödsinn.
Im Übrigen ist diese Wortklauberei lächerlich. "Ob" etwas kriminell ist oder "was", kommt einzig darauf an, wie man das "etwas" definiert, nämlich abstrakt oder konkret: ist ein abstraktes Verhalten überhaupt kriminell oder fällt ein konkretes Verhalten unter den jeweils einschlägigen Straftatbestand? Je nach dem, ob man die konkrete oder abstrakte Seite meint, entscheidet der Gesetzgeber als Erschaffer von abstrakten Straftatbeständen über das "Ob" der Kriminalisierung eines Verhaltens oder eben Gerichte über das "Ob" einer konkreten Strafbarkeit.
Ich habe allerdings ehrlich Zweifel, ob Du das kapierst.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Hahaha, der Stachel sitzt offensichlich tief, da macht sich der Herr Winkeladvokat gleich mal auf die Suche nach einem Strohhalm, nach dem er greifen kann.
Es geht darum, welche der Gewalten in unserem System für welchen Bereich zuständig ist. Es gibt ja nicht nur Strafgesetze, über die Gerichte entscheiden. Die Parlamente geben die Regeln vor, und die Gerichte entscheiden darüber, ob jemand sich an diese Regeln hält, bzw. welche Folgen es für jemanden hat, wenn er es nicht tut.
Das restliche sinnlose Geblubber habe ich gekürzt.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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