Im August 2015 einigten sich Naidoo und die
[Links nur für registrierte Nutzer] gerichtlich auf einen Vergleich, nachdem Naidoo einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegenüber dieser gestellt hatte. Demnach könnten Textstellen des Songs
Raus aus dem Reichstag aus dem Jahr 2009 als
[Links nur für registrierte Nutzer] verstanden werden. Naidoo „als Person“ dürfe von der Stiftung jedoch nicht als Antisemit eingestuft werden.
[Links nur für registrierte Nutzer] In einem inzwischen gelöschten Artikel auf der von der Stiftung betriebenen Plattform
[Links nur für registrierte Nutzer] war ihm zuvor der Vorwurf gemacht worden, er „dürfte ein Antisemit“
[Links nur für registrierte Nutzer] sein. 2017 sagte eine Referentin der Stiftung erneut, Naidoo sei Antisemit, dies sei „strukturell nachweisbar“. Mitte Juli 2018 untersagte das
[Links nur für registrierte Nutzer] auf Klage Naidoos hin einer Referentin der
[Links nur für registrierte Nutzer] die Wiederholung der Bezeichnung Naidoos als Antisemit und dass dies strukturell nachweisbar sei. Zwar handele es sich dabei um eine
[Links nur für registrierte Nutzer], allerdings überwiege demgegenüber das
[Links nur für registrierte Nutzer] Naidoos, das durch die Äußerung angegriffen worden sei. Die Stiftung erklärte, die Referentin plane gegen das Urteil
[Links nur für registrierte Nutzer] einzulegen und bezeichnete das Urteil als „ein fatales Signal für die politische Bildung.“
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