Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %,
der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel
und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017).
Per 1. Januar 2018 gelten die neuen Sätze 7,7 % Normalsatz,
2,5 % reduzierter Satz
und 3,7 % Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen.
Dies, da einerseits die Zusatzfinanzierung zur AHV am 24. September 2017 abgelehnt wurde
und dadurch die Sätze vor 2011 wieder gelten würden,
andererseits wird bis Ende 2030 ein Zusatzbeitrag für die Finanzierung der Bahninfrastruktur von 0,1 % aufgerechnet.