Na ja, warten wirs mal ab.
Da gibt es nämlich im StGB §57 noch die Bestimmung, dass die Freiheitsstrafe nicht mehr als 2 Jahre betragen darf - und Hoeneß hat ja 3 1/2 Jahre bekommen..
Bin schon gespannt, wie sich die Justiz verrenken wird, um Hoeneß doch schon nach der Hälfte der Haftzeit Anfang nächsten Jahres entlassen zu können.