Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Diese Änderung hatte ich bereits berücksichtigt:
Bedarfssätze nach [Links nur für registrierte Nutzer] AsylbLG ab März 2015 gemäß AsylbLG-Novelle 2015, vgl. Bekanntmachung ..
zB: §3 Abs.1: Bargeldbedarf für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bei Sachleistungsversorgung in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylVfG ("Taschengeld")
Bargeldbedarf § 3 Abs. 1 AsylbLG: 143 €
[Links nur für registrierte Nutzer]
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
"Neben den Sachleistungen erhalten die leistungsberechtigten Personen einen Barbetrag zur Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation (z. B. notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikation und Information).
Der Barbetrag belief sich bis zum Sommer 2012 auf 40,90 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Wert in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 angesichts des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig erklärt. Ab August 2012 wurde an Alleinstehende ein Barbetrag von 130 Euro/Monat gezahlt, inzwischen (ab März 2015) gilt ein Betrag von 143,- Euro monatlich."
Wer in einer großen Sammeleinrichtung lebt, dürfte gar keinen Mobilitätsbedarf haben, denn die Antragsstellung sowie die Versorgung mit Lebensmittel und Ärzten findet ja dort statt.
Ich bin voll berufstätig, erziele ab morgen ein normales Einkommen und kann mir trotzdem nicht leisten, jeden Monat 143,- € für Telefon und Internet auszugeben.
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