Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)
Quatsch. Es darf einfach keine Situation auftreten, wo der Asylbewerber mit dem Langzeitarbeitslosen vergleichbar ist. Solange der Asylbewerber in einer Sammeleinrichtung lebt, kann er keine finanzielle Gleichstellung mit Personen verlangen, die mit ihrer Sozialleistung alle Lebenshaltungskosten finanzieren müssen. Einen Anspruch darauf, außerhalb einer Sammeleinrichtung zu leben, sollte es für Asylbewerber erst dann geben, wenn ihr Antrag bewilligt worden ist.
Wie der Strangersteller Blackforrester ja bereits schrieb, ist die jetzige Situation eben juristisch bestimmt durch das bundesverfassungsgericht. Ob es dir passt oder nicht, da musst du dann vorm Verfassungsgericht klagen.
Quatsch ist meine Aussage nicht, ich glaub Bosbach war derjenige der die getroffen hat, einfach den Status von Hartz 4 ändern, Problem gelöst.
Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)
Ich weiß jetzt aus dem Kopf gerade nicht, welcher Artikel der Genfer Konvention es ist - dieser Artikel verbietet die Ungleichbehandlung von Einheimischen und Flüchtlingen und da Deutschland ja diese Konvention ratifiziert hat kannst Du das Ding nennen wie Du willst...die Leistungen bleiben für Einheimische wie Flüchtlinge die Gleichen.
Gut, man kann ALGII massiv kürzen...wäre eine Möglichkeit.
Ne, das war eine rechtliche Interpretation von Herrn Bosbach glaub ich. Seit der Agenda 2010 hat Hartz nicht mehr den arbeitsrechtlichen Status der Sozialhilfe. Diesbezüglich muss Hartz 4 ca. den gleichen Satz haben wie der Asylantentransfer. Die Sozialhilfe wäre aber nicht betroffen vom Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts.
Dies war seine Aussage. Ich bin aber kein Rechtsexperte, ist auch nicht meine Welt, wo genau jetzt rechtlich die Unterschiede zwischen Hartz-4 und Sozialhilfe sind, hat er zwar damals erklärt, hab ich aber wieder vergessen.
Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)
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