Begeht Angela Merkel Hochverrat? – Eine juristische Stellungnahme
Von Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens
Am 4. September öffnete die Bundesrepublik auf Geheiß der Bundeskanzlerin ihre Grenzen zu Österreich, um in Ungarn festsitzende Flüchtlinge ins Land zu lassen. Seitdem ergießt sich ein ungehinderter Flüchtlingsstrom nach Deutschland. Seriöse Schätzungen gehen von 1 bis 1,5 Millionen Menschen aus, die allein dieses Jahr kommen werden. Angesichts dieser geradezu apokalyptischen Szenarien, die binnen einen Jahres Deutschlands Ende herbeiführen können, wundert es nicht, dass die Hauptschuldige an dieser Katastrophe schon mehrfach als Volksverräterin bezeichnet wurde. Eine andere Frage ist, ob Merkel damit auch Hochverrat gemäß § 81 StGB begangen hat. Dieser schwerwiegende Gedanke erfordert eine sensible Prüfung. Dass man grundsätzlich nicht so falsch liegen kann, wenn man der Kanzlerin Rechtsbruch unterstellt, mag man den Äußerungen des bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer entnehmen, der immerhin von Notwehr sprach; und Notwehr setzt eine Straftat, jedenfalls Rechtsbruch voraus.
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Verdammte Axt und wieso wird diese Hochverräterin nicht endlich
eingeschnappt ???? Man muss der doch irgendwie bei kommen können