+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 6 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 51

Thema: Hund beisst Einbrecher !

  1. #1
    cornjung
    Gast

    Standard Hund beisst Einbrecher !

    Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

    Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

    Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.
    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Nein, da irrst du gewaltig!Selbst wenn du angegriffen wirst darf dein Hund niemanden anfallen und schon gar nicht dich verteidigen.Du hast dein Hund so zu halten, dass er niemanden angreift......selbst wenn du angegriffen wirst.Ich weiß....ich weiß....das ist Bullshit, aber so ist es leider nun einmal. Durch Ärger mit meinem Hund mussten wir uns von der Amtstierärztin belehren lassen.
    Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.

  2. #2
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    ISS und Abdera
    Beiträge
    17.038

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

    Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

    Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.

    Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.
    Egal wo man hinschaut überall nur noch lebensfremde und deutschen/menschenfeindliche Fachidioten am Werk.

    Wer sich in Gefahr begibt (Einbrecher) wird darin umkommen bzw. zu schaden.

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    10.07.2015
    Beiträge
    319

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Nej, in Notwehr darf der Hund beissen, was das Zeug hält.
    Man muss nachher nur die Notwehr plausibel darlegen können.

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    21.03.2015
    Beiträge
    4.751

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.

  5. #5
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von Thorson Beitrag anzeigen
    Nej, in Notwehr darf der Hund beissen, was das Zeug hält.Man muss nachher nur die Notwehr plausibel darlegen können.
    Nein, der Einbrecher muss beweisen, dass er sich nur ein harmloser Besucher war, der sich " zufällig verlaufen " hat. Oder nur ein " Glas Wasser " gesucht hat, damit er nicht verdurstet.

  6. #6
    Mitglied
    Registriert seit
    16.03.2008
    Beiträge
    9.919

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.
    Die Magd liegt tot am Boden, der Knecht liegt oben drauf, er wackelt mit dem Arsche WAHRSCHEINLICH stirbt er auch.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  7. #7
    Wehrwolf Benutzerbild von Seligman
    Registriert seit
    03.03.2012
    Beiträge
    14.468

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Braver Hund.
    EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !

  8. #8
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

    Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

    Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.

    Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.
    Schlagring ist verboten.WaffG.

  9. #9
    stinke sauer Benutzerbild von Kunigunde
    Registriert seit
    27.07.2015
    Ort
    Burgas
    Beiträge
    2.291

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

    Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

    Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.
    Ich weiß nicht ob du in der Realität schon einmal davon betroffen warst, aber zwischen Gesetz und umgesetzter Handhabe stehen Welten.
    Selbst wenn der Hund dich verteidigt, was er bei einem körperlichen Angriff mit 1000%tiger Sicherheit machen wird, kommt es dann auf die Rasse an. Hast du einen ich-wollte-mal-ein-Hund-werden-Rasse (das soll jetzt keine Beleidigung für kleinere Hunde sein), dann gibt es ein dudu. Hast du aber einen Hund und vielleicht noch einen der auf der Liste der angeblichen Kampfhunde steht. Dann solltest du eine Schleimspur bei allen Ordnungshütern hinterlassen ansonsten bis du ihn los. Das schlimmste was passieren kann ist, dass der Hund eingeschläfert wird.
    Zudem kann der Angegriffene dich auf Schadenersatz *undwasweißichnichtalles* verklagen.
    Die Haftpflicht deines Hundes wird die Kosten jedenfalls nicht übernehmen, da bei so einem Fall dir immer Unterstellt wird, dass du die Schuld des Angriffs trägst. Also kannst du alles aus deiner eigenen Tasche bezahlen.

    Das heißt im Klartext:
    Kuffnucke bricht ein und greift dich an......Hund geht auf Kuffnucken los und beisst.....du bist schuld, dass dein Hund gebissen hast.....Kuffnucke kann Anzeige gegen dich ersatten und auf Schadensersatz u.v.m. klagen.

    Ja, dass ist Deutschland.

    Mir persönlich ist es aber wurscht.
    Bei meinem Hund mach ich mir keine Sorgen, wenn ich hier Abends alleine bin. Sollte sich wirklich einer der Zigeuner auf mein Grund und Boden samt Haus verlaufen. Will ich einfach nur mal sehen wer schneller ist.....mein 50Kg vierpfotiges Lebendgewicht oder der zweibeinige Zigeunerbraten.
    Ich hätte eher Angst, sollte er zubeissen, dass er sich an der Zigeunerbraten eine ansteckende Krankheit holt.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.
    Auch hier gillt.....zwischen Gesetz und Handhabe liegen Welten.
    Vor Jahren gab es mal einen Fall in Berlin (finde ich aber im Netz gerade nicht). Ein junger Mann der nach Hause kommt und einen Einbrecher dabei überrascht, wie der seine Eltern gefesselt und gefoltert hat, weil sie die Safekombination nicht rausgeben wollten. Der junge Mann hat dann mit einem Gewehr auf den Einbrecher geschossen. Ich weiß nicht mehr ob er ihn damit getötet hat, aber eines hat mich dieser Fall gelehrt.....
    .....in Deutschland darfst du dich und schon gar nicht dein Eigentum verteidigen.
    Der junge Mann wurde, glaube ich, wegen versuchten Todschlags festgenommen und auch verurteilt.

    Auch wir haben für den Notfall Vorkehrungen getroffen und ich bin sowieso nicht der Typ der kampflos aufgibt. Mir persönlich ist es auch egal, ob der andere dabei draufgeht oder schwer verletzt wird.
    Unbefugte haben mein Hof und Haus nicht zu betreten. Ansonsten müssen sie mit den Konsequenzen leben.
    Grüße Kunigunde

    Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.
    (Aus dem Film Chaos (2005)

  10. #10
    stinke sauer Benutzerbild von Kunigunde
    Registriert seit
    27.07.2015
    Ort
    Burgas
    Beiträge
    2.291

    Standard AW: Hund beisst Einbrecher !

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.
    Genau.
    Die Amtstierärztin kam sogar zu uns. Ich hab mich geweigert mit meinem Hund zu ihr zu fahren. Das ist eine unbekannte Umgebung und das wäre nur Stress für ihn. Also hab ich ihr vorgeschlagen zu uns zu kommen. So könnte sie den Hund direkt vor Ort sehen und wie er bei uns lebt. Damit war sie, zu meinem Erstaunen, einverstanden.
    Auflagen haben wir aber nicht bekommen....GsD.
    Grüße Kunigunde

    Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.
    (Aus dem Film Chaos (2005)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Die “Neutralität“ beisst den linken Bundesrat!
    Von Grotzenbauer im Forum Europa
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 18.11.2006, 10:11
  2. Kampfhund beisst Greisin tot
    Von Mondgoettin im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 81
    Letzter Beitrag: 18.08.2006, 10:04

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben