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Thema: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkommenskultur"

  1. #71
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    Standard AW: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkomenskultur"

    Zitat Zitat von Jariko Beitrag anzeigen
    Nichtsdestotrotz musst du es nicht gleich wieder bewerten und die Deutschen als Ewiggestrige bezeichnen.
    Das hat nichts damit zu tun, aber es ist nunmal so und wirkt dann kontraproduktiv. Man übersieht so verhängnisvolle gegenwärtige Entwicklungen und kleistert sie mit Grosstaten von vorgestern zu. Meine Meinung.
    Wahrer Nationalismus ehrt zwar die Vergangenheit, sieht aber allein in die Zukunft -- und schmiedet Bündnisse über Völkergrenzen hinweg.

  2. #72
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    Standard AW: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkomenskultur"

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Du hast dich doch auch jahrelang von den Deutschen aushalten lassen.

    Weshalb bist du denn nicht in dein Herkunftsland zurückgegangen, wenn dir die Westdeutschen damals so zuwider waren?

    Das hammwer echt gerne. Hier den tüchtigen Westdeutschen jahrelang auf der Tasche liegen und dann in die Hand beissen, die dich gefüttert hat.
    Ist doch kein Wunder, wenn die tüchtigen Westdeutschen einfach den Interegio-Zugverkehr abschaffen. In solch böse Hände würde ich auch beißen.

  3. #73
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    Standard AW: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkomenskultur"

    Zitat Zitat von derRevisor Beitrag anzeigen
    Ist doch kein Wunder, wenn die tüchtigen Westdeutschen einfach den Interegio-Zugverkehr abschaffen. In solch böse Hände würde ich auch beißen.
    War doch sinnvoll -- jetzt kommen die Moslems im Intercityexpress, das geht dann noch schneller. IR waren teils recht langsam.

  4. #74
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    Standard AW: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkommenskultur"

    Zitat Zitat von Van der Graf Generator Beitrag anzeigen
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    Nicht zu fassen.

    So werden es niemals weniger, im Gegenteil. Welch ein Tollhaus.
    Und nun arbeitet länger -- damit die "Flüchtlinge" ihr Geld auch sicher bekommen.
    Ihr macht dem Arbeitsamt Vorwürfe? Sorry, aber die halten sich an die Gesetze.

    Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
    § 1 Anspruchsberechtigte



    (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und1.in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist oder
    2.als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erhält oder als Missionar der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder
    3.eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit ausübt oder
    4.als Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzt und in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    (2) Kindergeld für sich selbst erhält, wer1.in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2.Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
    3.nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
    § 2 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

    (3) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er

    1.eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
    2.eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurdea)nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt,
    b)nach § 18 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden,

    c)nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt

    oder
    3.eine in Nummer 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und
    a)sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und
    b)im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
    Der Passus ist schon seit 2009 im Gesetz.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #75
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    Standard AW: Arbeitsamt schmeisst "Flüchtlingen" das Geld hinterher--"Willkommenskultur"

    Ihr macht dem Arbeitsamt Vorwürfe? Sorry, aber die halten sich an die Gesetze.
    Streng genommen ja. Nur ist bekannt, das sie diese bei Deustchen gern mal brechen, wenns ums Vorenthalten von Leistungen geht, gerade auf Jobcentern.
    Im Gegenzug wird den Mohammedanern dort dann aus Angst überreichlich beschert -- alles im Rahmen der Gesetze natürlich und mit "kann"- Entscheidungen zu deren Gunsten.

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