+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 6 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 51

Thema: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von FaustDick
    Registriert seit
    17.10.2015
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.810

    Standard Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Heute ist folgendes Interview mit dem Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt auf welt.de zu lesen, in dem es um die Belastung der Polizei in der Flüchtlingskrise geht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Insbesondere folgende Aussage sticht dabei hervor:

    Welt: "Bleibt der Schutz von Demonstrationen ein unantastbares Gut?"

    Wendt: "Nein. Es wurden ja schon Demonstrationen abgesagt, in Sachsen zum Beispiel. Damit werden wir auch künftig rechnen müssen. Wir haben es mit konkurrierenden Grundrechten zu tun, die gegeneinander antreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leib und Leben von Flüchtlingen ist allerdings so viel wert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Vergleich möglicherweise im Einzelfall zurücktreten muss. Eine solche Entscheidung wird fast immer durch Gerichte überprüft."


    Müssen wir erwarten, dass die Flüchtlinge gegen PEGIDA und Co. ausgespielt werden? Ein Schelm wer denkt, dass es unserem Staat u. U. ganz gut in den Kram passen könnte, wenn ihm dieses Mittel zur Verfügung steht um den aufmüpfigen PEGIDA- und AfD-Demonstr...äh -nazi von der Strasse zu bekommen. Wer kann schon nachprüfen, ob die Polizei tatsächlich nicht mehr genügend Ressourcen zur Verfügung hat, oder sie nicht unter einem vorgeschobenen Grund anderweitig gebunden wird? Was dann ein Einzelfall sein soll, könnte schnell zum Dauerzustand werden.

    Dagegen würde sprechen, dass der Staat in solch einem Falle indirekt vor dem Bürger zugeben müsste, dass er mit der Flüchtlingskrise völlig überfordert ist, was vermutlich nicht der Stimmung im Land gut käme, aber wann agiert unser Staat dieser Tage schon mal weitsichtig?

  2. #2
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
    Registriert seit
    19.01.2011
    Ort
    - art is dead -
    Beiträge
    41.539

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Es wird darauf hinauslaufen. Konkurrierende Grundrechte ... ist ja auch lustig.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  3. #3
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
    Registriert seit
    10.09.2015
    Beiträge
    15.812

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    "Konkurrierende Grundrechte": Das heißt, im Zweifelsfall hat das "gute" Grundrecht bzw. das "Grundrecht der Guten" Vorrang. Ist ja bekannt, wer in der BRD gut ist, und wer böse.
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
    Registriert seit
    28.02.2015
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Den Unterschied erklärt Tante Wiki gar nicht mal so ungut:

    Nach dem Träger des Grundrechts ([Links nur für registrierte Nutzer], persönlicher [Links nur für registrierte Nutzer]) unterscheidet man die Jedermann-Grundrechte, deren Träger jeder Mensch ist (auch als [Links nur für registrierte Nutzer] bezeichnet), und die Deutschengrundrechte (auch: Staatsbürgerrechte, Deutschenrechte), die nur Deutschen zustehen.[Links nur für registrierte Nutzer] Grund für die Beschränkung ist zumeist ein besonderer Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zum [Links nur für registrierte Nutzer] ([Links nur für registrierte Nutzer]). Unter die Deutschengrundrechte fallen etwa die Versammlungsfreiheit ([Links nur für registrierte Nutzer] GG), die Vereinigungsfreiheit ([Links nur für registrierte Nutzer] GG), die Freizügigkeit ([Links nur für registrierte Nutzer] GG) und die Berufsfreiheit ([Links nur für registrierte Nutzer] GG) sowie im weiteren Sinne das Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Zu beachten ist allerdings, dass „Deutscher“ hier nicht alleine auf die [Links nur für registrierte Nutzer] abstellt, sondern [Links nur für registrierte Nutzer] GG auch die [Links nur für registrierte Nutzer] erfasst. Soweit ein Grundrecht nur für Deutsche gilt, wird jedoch auch [Links nur für registrierte Nutzer] ein Grundrechtsschutz über die [Links nur für registrierte Nutzer] ([Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 GG) gewährt, wobei dieser durch die größeren Einschränkungsmöglichkeiten eine geringere Schutzintensität hat. Schließlich kennt das Grundgesetz mit dem [Links nur für registrierte Nutzer] auch ein Grundrecht, dessen Träger nur Ausländer sein können.

  5. #5
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
    Registriert seit
    04.02.2010
    Ort
    Besatzungszone BRD
    Beiträge
    89.109

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Heute ist folgendes Interview mit dem Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt auf welt.de zu lesen, in dem es um die Belastung der Polizei in der Flüchtlingskrise geht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Insbesondere folgende Aussage sticht dabei hervor:

    Welt: "Bleibt der Schutz von Demonstrationen ein unantastbares Gut?"

    Wendt: "Nein. Es wurden ja schon Demonstrationen abgesagt, in Sachsen zum Beispiel. Damit werden wir auch künftig rechnen müssen. Wir haben es mit konkurrierenden Grundrechten zu tun, die gegeneinander antreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leib und Leben von Flüchtlingen ist allerdings so viel wert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Vergleich möglicherweise im Einzelfall zurücktreten muss. Eine solche Entscheidung wird fast immer durch Gerichte überprüft."
    ..........
    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Recht für Eindringlinge!

    Man fasst es nicht, so etwas ist Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft!

    Auch bemerkenswert, dass der Depp offensichtlich davon ausgeht, dass die Eindringlinge hier natürlich angesiedelt werden...
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
    Registriert seit
    15.03.2014
    Ort
    Sankt Pauli
    Beiträge
    3.277

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Heute ist folgendes Interview mit dem Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt auf welt.de zu lesen, in dem es um die Belastung der Polizei in der Flüchtlingskrise geht:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Insbesondere folgende Aussage sticht dabei hervor:

    Welt: "Bleibt der Schutz von Demonstrationen ein unantastbares Gut?"

    Wendt: "Nein. Es wurden ja schon Demonstrationen abgesagt, in Sachsen zum Beispiel. Damit werden wir auch künftig rechnen müssen. Wir haben es mit konkurrierenden Grundrechten zu tun, die gegeneinander antreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leib und Leben von Flüchtlingen ist allerdings so viel wert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Vergleich möglicherweise im Einzelfall zurücktreten muss. Eine solche Entscheidung wird fast immer durch Gerichte überprüft."


    Müssen wir erwarten, dass die Flüchtlinge gegen PEGIDA und Co. ausgespielt werden? Ein Schelm wer denkt, dass es unserem Staat u. U. ganz gut in den Kram passen könnte, wenn ihm dieses Mittel zur Verfügung steht um den aufmüpfigen PEGIDA- und AfD-Demonstr...äh -nazi von der Strasse zu bekommen. Wer kann schon nachprüfen, ob die Polizei tatsächlich nicht mehr genügend Ressourcen zur Verfügung hat, oder sie nicht unter einem vorgeschobenen Grund anderweitig gebunden wird? Was dann ein Einzelfall sein soll, könnte schnell zum Dauerzustand werden.

    Dagegen würde sprechen, dass der Staat in solch einem Falle indirekt vor dem Bürger zugeben müsste, dass er mit der Flüchtlingskrise völlig überfordert ist, was vermutlich nicht der Stimmung im Land gut käme, aber wann agiert unser Staat dieser Tage schon mal weitsichtig?
    Der wird bestimmt der nächste Bundesinnenminister.
    Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut.
    [Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.563

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Welt: "Bleibt der Schutz von Demonstrationen ein unantastbares Gut?"

    Wendt: "Nein. Es wurden ja schon Demonstrationen abgesagt, in Sachsen zum Beispiel. Damit werden wir auch künftig rechnen müssen. Wir haben es mit konkurrierenden Grundrechten zu tun, die gegeneinander antreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf Leib und Leben von Flüchtlingen ist allerdings so viel wert, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Vergleich möglicherweise im Einzelfall zurücktreten muss. Eine solche Entscheidung wird fast immer durch Gerichte überprüft."
    Was Wendt jedoch verschweigt - man mag die Pegida-Bewegung nun mögen oder nicht - es waren, bisher wenigstens, weniger die Pegianer, welche zu Mitteln der Gewalt gegriffen haben, sondern die Gewalt ging und geht bis heute eher aus den Reihen der Pegianer-Gegner aus...was auch deren Einstellung dem verbrieften Recht der Versammlungsfreiheit deutlich zum Ausdruck bringt.

    Mir mag nun der Grund oder Anlass zu einer Demo passen oder auch nicht passen - in dem Augenblick, wo ich versuche andere Menschen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit zu behindern oder gar zu unterbinden - tja, da kann ich mir gleich eine braune Uniform mit roter Hakenkreuzbinde anziehen...Brüder und Schwestern im Geiste.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    28.209

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Da frage ich mich, wie es um die Grundrechte der Deutschen, dem Recht auf eine Heimat, eine ethnische und kulturelle Identität bestellt ist?

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
    Registriert seit
    26.06.2013
    Beiträge
    13.119

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Was Wendt jedoch verschweigt - man mag die Pegida-Bewegung nun mögen oder nicht - es waren, bisher wenigstens, weniger die Pegianer, welche zu Mitteln der Gewalt gegriffen haben, sondern die Gewalt ging und geht bis heute eher aus den Reihen der Pegianer-Gegner aus...was auch deren Einstellung dem verbrieften Recht der Versammlungsfreiheit deutlich zum Ausdruck bringt.

    Mir mag nun der Grund oder Anlass zu einer Demo passen oder auch nicht passen - in dem Augenblick, wo ich versuche andere Menschen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit zu behindern oder gar zu unterbinden - tja, da kann ich mir gleich eine braune Uniform mit roter Hakenkreuzbinde anziehen...Brüder und Schwestern im Geiste.
    Nach deinem x-hundertsten derartigen Dummgeschwätz darf ich dir sagen,

    mit Verlaub, du bist ein ARSCHLOCH!

    Und das ist die Variante, bei der ich dir noch Unwissenheit unterstelle!
    Was ja, da du doch wohl ein mitteleuropäischer Intelligenz-Niveauler bist, eigentlich nicht der Fall sein kann! DENN: du kannst lesen und schreiben und hast einen Internet-Anschluß!

    Du Hotzenplotz kannst dich ja gerne den roten Terror- und Schlägerbanden im Raum Freiburg anschließen ...

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.563

    Standard AW: Bereitet der Staat die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor?

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Nach deinem x-hundertsten derartigen Dummgeschwätz darf ich dir sagen,

    mit Verlaub, du bist ein ARSCHLOCH!

    Und das ist die Variante, bei der ich dir noch Unwissenheit unterstelle!
    Was ja, da du doch wohl ein mitteleuropäischer Intelligenz-Niveauler bist, eigentlich nicht der Fall sein kann! DENN: du kannst lesen und schreiben und hast einen Internet-Anschluß!

    Du Hotzenplotz kannst dich ja gerne den roten Terror- und Schlägerbanden im Raum Freiburg anschließen ...
    Wie Du auf die Auffassung kommst, dass ich mit den "roten Terror- und Schlagerbanden" etwas am Hut haben könnte wird Dein Geheimnis bleiben.

    In diesem Lande hat man das Recht sich friedlich zu versammeln...und dieses Recht gilt für JEDEN und so lange man sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt auch OHNE JEGLICHE Ausnahme.

    Mir mag der Anlaß einer Demo passen oder nicht, ich mag dieses Anlass verstehen oder nicht, ich mag den Anlass akzeptieren oder nicht - ich habe auf jeden Fall dieses Recht und die Teilnahme zu respektieren...tue ich dies nicht...siehe braunen Uniform-Geisteshaltung.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Einschränkung des Demonstrationsrechts
    Von Chandra im Forum Außenpolitik
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 24.07.2014, 10:11
  2. Einschränkung der Freizügigkeit
    Von tabasco im Forum Europa
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 14.08.2011, 19:25
  3. Einschränkung der Bürgerrechte
    Von bernhard44 im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 22.10.2006, 20:28
  4. Terrorismus - Uha, Gründe für die Einschränkung von Bürgerrechten
    Von Leo Navis im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 28.08.2006, 15:25

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben