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Thema: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Dieser Strang befasst sich mit dem verfassungsmaessig verankerten
    Grundrecht der Deutschen auf Widerstand und zivilen Ungehorsam.
    Ich stelle hiermit die Tauglichkeit des Artikel 20 Abs. 4 GG zur Diskussion.

    Ist die Gesetzesnorm nicht mehr als " Windowdressing " zu vermeintlichen
    Beruhigung der Staatsbuerger oder ist eine Reflektion an der Realitaet und
    eine praktische Anwendbarkeit bei Ist-Situationen gegeben?


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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    Ueber die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz)
    von Jan Schejbal


    Artikel 20 des Grundgesetzes (Hervorhebung vom Autor)

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


    Diese Regelungen wurden als “Beruhigungspille” eingefügt, als die Angst bestand, die Einführung der Notstandsregelungen würde eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Doch was sind diese Regelungen wert?

    Zunächst einmal scheinen sie sehr wichtig zu sein, denn sie geben dem Widerstand gegen eine Diktatur eine gesetzliche Grundlage und tragen sicher auch dazu bei, dass ein Mensch, der überlegt, Widerstand zu leisten, eine eindeutige Rechtfertigung dafür hat. Allerdings stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis aussieht. Dazu sind mehrere Szenarien denkbar:

    a) Die Gerichte arbeiten noch vernünftig. Jemand, der Widerstand leistet, kann also die Gerichte benutzen, um zu seinem Recht zu kommen, daher ist sein Widerstand nicht vom Widerstandsrecht des Grundgesetzes gedeckt. Wenn er sich also darauf beruft, wird das Gericht dies – dem Gesetz entsprechend und korrekterweise – ablehnen und ihn verurteilen. So weit, so gut, das ist noch in Ordnung. Kommen wir zum zweiten, interessanteren Szenario:

    b) Es herrscht ein totalitärer Staat, die Gerichte sind zum hörigen Handlanger der Staatsmacht verkommen. Der Widerständler beruft sich vor Gericht auf das Widerstandsrecht, diesmal berechtigterweise. Allerdings ist das Gericht nicht mehr rechtsstaatlich, es lehnt eine Anwendbarkeit des Widerstandsrechts ab und verurteilt den Widerständler wegen Terrorismus oder ähnlichem. War wohl nix.

    c) Es herrscht Schäubles Utopie. Der Widerständler bekommt kein Gericht zu sehen und wird gleich erschossen oder zumindest unter menschenunwürdigen Bedingungen in irgendeinem Lager interniert.

    Wie man sieht, ist das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.
    Der einzige Effekt, den es haben kann, ist eine Ermutigung zum Widerstand und eine moralische Stütze und Rechtfertigung für den Widerstand leistenden selbst. Zudem kann es noch helfen, nach Ende eines totalitären Staates vor vernünftig arbeitenden Gerichten Unrechtsurteile aufzuheben – was aber den Toten gar nicht mehr und den zu Unrecht lange eventuell unter Folter internierten auch nicht sehr hilft.

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    Notiz zum Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG

    Artikel 20 Abs. 4 GG (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) ist als Widerstandsrecht und Widerstandsmittel untauglich, da seine Erfüllung die Erlaubnis der öffentlichen Gewalt bzw. nachträgliche Legitimation durch die Rechtsprechung bedingt.

    Im Falle, dass es die öffentliche Gewalt selbst ist, welche es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wird das Dilemma offensichtlich.

    Im Grunde ist Art. 20 Abs. 4 GG, als vermeintlich neues Grundrecht für den Bürger im Zuge der Notandsgesetze im Jahre 1968 in das Grundgesetz aufgenommen, ein unzulässiges Grundrecht der öffentlichen Gewalt für den Fall, dass der Protest der Bürger nicht mehr beherrschbar ist, da nur die öffentliche Gewalt entscheidet, ob ihr rechtswidriger Widerstand gegen die Bürger (schein-)legitim ist oder nicht. Das war vor 1945 und ist weiterhin so.

    Wirklich effektiver und gleichzeitig legitimer Widerstand ist die Ausübung der Grundrechte durch den Bürger als Grundrechtsträger. Die wenigsten wissen, dass die Grundrechte eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen sind, weil sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes, also erlaubnisfreies Recht die öffentliche Gewalt in ihren Handlungen an die Grundrechte binden.

    Es ist also ein Unterschied, ob z.B. Demonstranten ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG mit der (unnötigen) Erlaubnis der Behörden als von der öffentlichen Gewalt gewährtes Gnadenrecht ausüben (dürfen) oder ob sie sich im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 8 GG zum Zwecke der Abwehr der öffentlichen Gewalt friedlich und ohne Waffen versammeln. Versammlungsfreiheit als friedliches Abwehr-Grundrecht gegenüber der rechtswidrigen Anwendung öffentlicher Gewalt. Friedliche bürgerliche gegen rechtswidrige öffentliche Gewalt sozusagen. Alles das, was Art. 20 Abs. 4 GG zu versprechen scheint.

    Und wenn mit diesem Wissen erkannt wird, dass sich die öffentliche Gewalt nicht an die Grundrechte und damit auch nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden fühlt, dann kann die verfassunggebende Kraft, die über jedes gesetzte Recht erhabene »pouvoir constitutant«, des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG wirken, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

    Auch dazu bedarf es des Art. 20 Abs. 4 GG nicht, denn dann kann der Zustand eintreten, den man als (friedliche aber bestimmte) Revolution bezeichnet. Mit dem Missbrauch der Grundrechte als Gnadenrecht und persönlicher Bereicherungsanspruch funktioniert das jedoch nicht.


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    Verfasstes Widerstandsrecht und der Substanzverlust der Demokratie

    von Andreas Fisahn / Juristische Fakultaet der Universitaet Bielelfeld

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    Geändert von ABAS (13.11.2015 um 12:09 Uhr)
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    Und sagt Weihnachten ab! "

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  2. #2
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Wieviel Widerstandsrecht wird gestattet, wenn andere Interessen mehr Profit versprechen ?

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    In der 84-seitigen Klageschrift der Freiheit gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens ist [Links nur für registrierte Nutzer], wie hochbrisant die Verbindungen von Imam Idriz sind. Alleine schon die Tatsache, dass der Verfassungsschutz bei der Islamischen Gemeinde Penzberg Kontakte zu einer bosnischen Terrorgruppe vermutete, schließt es geradezu aus, dass sie bei Idriz und seiner Gemeinde jemals wegsehen. Idriz steckt durch seinen Lebensweg und die dabei erfolgten intensiven Kontakte so tief im Sumpf von Extremisten und verfassungsfeindlichen Muslimbrüdern, dass es unverantwortlich wäre, ihn sein riesiges Islamzentrum in München bauen zu lassen. Alleine das Motto der Muslimbrüder dürfte sämtliche Alarmglocken bei den Verfassungsschützern auf ewig bimmeln lassen:
    „Allah ist unser Ziel. Der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unsere Verfassung. Der Dschihad ist unser Weg. Der Tod für Allah ist unser nobelster Wunsch.“
    Am Donnerstag gab das Gericht aber die telefonische Auskunft, dass die Klage der Freiheit gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens abgewiesen wurde. Dass das Verwaltungsgericht somit den Münchner Bürgern das Recht nehmen will, selbst über dieses gefährliche Projekt zu entscheiden, ist ein regelrechter Skandal. Der Käse ist damit aber keinesfalls schon gegessen, auch wenn es der Münchner Merkur [Links nur für registrierte Nutzer]:

  3. #3
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Nachfolgend Auszuege der Einleitung, Fallbeispielen, Fazit und Schlusswort aus dem Dossier von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thor v. Waldstein mit dem Titel:

    Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen

    Einleitung:

    Einleitung

    Vor dem Hintergrund der seit Sommer 2015 flutartig angestiegenen Masseneinwanderung von Fremden nach Deutschland und des in diesem Zusammenhang festzustellenden vollständigen Versagens der Regierung sind viele Bürger der Auffassung, daß nunmehr der Worte genug gewechselt seien.

    Immer mehr fragen danach, was jenseits des anwachsenden Protests auf Demonstrationen, in Bürgerversammlungen und in den elektronischen Medien seitens des Einzelnen zusätzlich getan werden kann, um der unmittelbar drohenden Gefahr einer Landnahme wirksam entgegentreten zu können.

    Bei der Beantwortung dieser Frage rückt zunehmend ein fast vergessener, jetzt aber aktuell gewordener Artikel des Grundgesetzes (GG) in den Mittelpunkt des Interesses, das politische Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG.

    In Anbetracht der Dramatik der politischen Situation und des immer offensichtlicher werdenden Auseinanderfallens von Bürgerwille und Regierungshandeln spricht vieles dafür, daß der juristische Winterschlaf, in den dieses Widerstandsrecht seit einem knappen halben Jahrhundert gefallen ist,schnell enden könnte.

    Um so wichtiger ist es, einmal genauer zu untersuchen, in welchem juristischen Rahmen die Bürger ihr im Grundgesetz verbrieftes Widerstandsrecht ausüben können. Diesem Zweck sollen die nachfolgenden Ausführungen dienen.
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  4. #4
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Fallbeispiele:

    c) Objekt des Widerstands

    Bereits aus dem Wortlaut von Art. 20 IV GG ergibt sich, daß sich Widerstandsmaßnahmen grundsätzlich nur gegen denjenigen richten können, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

    Rechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Dritter sind daher nach Art. 20 IV GG nur ausnahmsweise gerechtfertigt, und zwar nur dann, wenn das Widerstandsrecht gegen den eigentlichen „Störer“ im Sinne von Art. 20 IV GG (s.o. lit. a) ansonsten leerliefe und die angewendeten Mittel im Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung als geeignet, am mildesten erscheinend und insgesamt verhältnismäßig bezeichnet werden können.

    Beispiel 1

    Die Gemeinde will Illegale in einer öffentlichen Halle unterbringen. Widerstandleistende schlagen den zuständigen Hausmeister nieder, um ihm den Hallenschlüssel zu entwenden und die Halle zu verschließen, sodaß die rechtswidrige Belegung der Halle mit Illegalen verhindert werden kann.

    Juristische Orientierungshilfe:


    Widerstandshandlung nicht gerechtfertigt, da unverhältnismäßig in die Rechte eines unbeteiligten Dritten eingegriffen wurde.

    Gegenbeispiel 1

    In einer vergleichbaren Lage mietet die Gemeinde eine private Halle an. Widerstandleistende blockieren die einzige Zufahrtstraße zur Halle und verunmöglichen so den durch die Gemeinde beabsichtigten Rechtsbruch (Unterbringung Illegaler), aber auch die gewerbliche Nutzung der Immobilie durch deren Eigentümer.

    Juristische Orientierungshilfe:


    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da nur ein zeitlich eng begrenzter und i.ü. nur geringfügiger Eingriff in die Rechte Dritter vorliegt. Dem Dritten steht überdies für den Ersatz der ihm entstandenen Schäden nach Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung ein Aufopferungsanpruch analog § 904 BGB gegen den Staat zu.

    Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang, daß der Migrant als solcher - trotz der Rechtswidrigkeit seiner
    „Einreise“ nach und seines Aufenthalts in Deutschland - ebenso wenig wie der Polizei- oder Verwaltungsbeamte
    als solcher

    - trotz der Rechtswidrigkeit seines Behördenhandelns

    - persönlich Ziel einer Widerstandshandlung sein kann.

    Tatsächlich spricht vieles dafür, daß der politische Widerstand, der jetzt verfassungsrechtlich geboten ist, nur dann erfolgreich sein wird, wenn es ihm gelingt, die vordergründige Konfrontation Deutscher-Migrant bzw. Bürger-Beamter zu überwinden, um den gebündelten Widerstand gegen diejenigen zu richten, die die jetzigen Zustände politisch und staatsrechtlich zu verantworten haben: die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

    d) Mittel des Widerstands

    Gewalt gegen Personen: Gewalt gegen Leben und Gesundheit von Personen scheidet selbst dann aus, wenn es
    sich um eine Person handelt, die die Hauptverantwortung für die drohende Beseitigung der verfassungsmäßigen
    Ordnung trägt. Erst recht kommen solche Gewaltanwendungen gegen Dritte (siehe oben lit. b) nicht in Betracht.

    Beispiel 2:

    Ein Widerstandleistender verübt ein Attentat auf die Bundeskanzlerin, um deren fortgesetzten Verfassungs- und Rechtsbruch zu beenden.

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung nicht gerechtfertigt, da das Widerstandsrecht unter keinen Umständen in absolut geschützte Rechtsgüter wie hier z.B. Leben eingreifen kann.

    Gewalt gegen Sachen:

    Gewalt gegen Sachen wird man nur dann als gerechtfertigt im Sinne von Art. 20 IV GG erachten können, wenn die angewendete Gewalt gegenüber dem zu erreichenden Zweck, nämlich der Verhinderung der Beseitigung der Verfassungsordnung, i.e. als verhältnismäßig angesehen werden kann.

    Beispiel 3

    Durch die Unterbrechung der Strom- und Heizungszufuhr verhindert ein Widerstandleistender die geplante Belegung einer Unterbringungseinrichtung mit Hunderten von Illegalen.

    Juristische Orientierungshilfe:


    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da der geringfügige Sachschaden die rechtswidrige Belegung der Halle verhindert und i.ü. verhältnismäßig zu den abgewendeten Unterbringungskosten für die Illegalen steht.

    Beispiel 4:


    Widerstandleistende brechen nachts gewaltsam das umschlossene Gelände eines Busunternehmens auf, um dort parkende Busse, mit denen am nächsten Morgen behördlicherseits Illegalen verschoben werden sollen, fahruntüchtig zu machen.

    Juristische Orientierungshilfen:


    1. Widerstandshandlung zweifelhaft, falls bei spielsweise die Luft aus den Reifen gelassen wird (zwar verhältnismäßig, aber Menschenblockade vor Busgelände wäre wohl milderes Mittel);

    2. Widerstandshandlung nicht gerechtfertigt, falls die Scheiben des Busses eingeschlagen und die Fahrzeuge angezündet werden (nicht verhältnismäßig).

    Passiver Widerstand:

    Auf diesem Felde dürfte der mit großem Abstand weiteste Anwendungsbereich für die Ausübung des rechtmäßigen Widerstands liegen. Tatsächlich begreifen immer mehr Deutsche, daß sie ihr „Funktionieren“ beenden müssen, daß blinder Gehorsam gegenüber einer rechts- und pflichtwidrig handelnden Obrigkeit fehl am Platze ist und dem fatalen Geschehen an möglichst vielen Stellen Sand ins Getriebe gestreut werden muß. Im Vordergrund steht dabei der Ungehorsam gegen rechtswidriges Regierungshandeln und Verwaltungsakte, die die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung umsetzen sollen.

    Beispiel 5

    Verweigerung der Zahlung von „Beiträgen“ der Zwangsgebührenmedien, da diese Medien nachweisbar das verfassungs- und rechtswidrige Treiben der Staatsspitze unterstützen und i.ü. bestrebt sind, das Vorliegen und das Ausmaß der schweren Verfassungs- und Rechtsbrüche durch die Regierung zu leugnen oder zu verharmlosen,
    wodurch die Gefahr der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung erheblich erhöht wird.

    Juristische Orinetierungshilfe:

    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig und i.ü. effektiv.

    Beispiel 6

    Verweigerung der Zahlung des geplanten sog. „Flüchtlings-Soli“, da diese Gelder aus schließlich dazu dienen, den Bruch der Verfassung zu vertiefen und zu verlängern (etwa Zahlung von Sozialhilfe etc. an Illegale).

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig.

    Beispiel 7:

    Der Widerstandleistende verweigert den Zutritt zu seiner leerstehenden Wohnung, die die Gemeinde zur Unterbringung von Illegalen beschlagnahmt hat.

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig.

    Beispiel 8

    Vor einer leeren Turnhalle, in die am nächsten Tag Illegale gebracht werden sollen, blockieren Demonstranten in Ausübung ihres Widerstandsrechts die Zufahrt. In dieser Situation verweigert ein Polizeibeamter die Durchführung der ihm erteilten dienstlichen Anweisung seines Vorgesetzten, mit einem Schlagstock die Zufahrt frei zu räumen.

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung des Polizeibeamten wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig.

    Aktiver Widerstand:

    Die hier in Rede stehenden Fallgruppen gestalten sich schwieriger, da von einem häufigeren Eingriff in die Rechte Dritter auszugehen ist. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt hier besondere Bedeutung zu, wobei der jeweilige konkrete Einzelfall entscheidend ist.

    Beispiel 9

    Widerstandleistende „umzingeln“ mit einer Lichterkette um die Bannmeile das Bundeskanzleramt und fordern die Bundeskanzlerin in Sprechchören auf, die rechtswidrige Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung unverzüglich zu beenden.

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig und zur Dokumentation des politischen Widerstandswillens geeignet.

    Beispiel 10:

    Nachdem die zuständigen Grenzsicherungsbehörden effektive Schutzmaßnahmen an den deutschen Grenzen unterlassen, bilden Widerstandleistende an der Grenze zu deren Schutz eine Menschenkette und verhindern dadurch den Grenzübertritt Illegaler.

    Juristische Orientierungshilfe:

    Widerstandshandlung wohl gerechtfertigt, da verhältnismäßig und zielführend.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  5. #5
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Fazit und Schlusswort:

    Androhung des Widerstands:

    Als besonders effektiv und ressourcenschonend könnte es sich erweisen, wenn potentiell Widerstandsberechtigte bei drohender Gefahr der Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung die Ausübung ihres Widerstandsrechts nach Art. 20 IV GG ankündigen, sollten die verantwortlichen staatlichen Organe die geplanten verfassungswidrigen Ma§nahmen in die Tat umsetzen.

    Der geschickte Einsatz dieses Drohpotentials, zu dem der verfassungstreue Bürger nach Art. 20 IV GG berechtigt,
    aber nicht verpflichtet ist, könnte in vielen Fällen dazu führen, daß solche staatliche verfassungswidrigen „Aktionen“ unterbleiben.

    Fazit:

    Die Liste der Fallbeispiele ließe sich beliebig verlängern und variieren. Die spätere juristische Beurteilung einzelner Widerstandshandlung ist im voraus kaum zu prognostizieren. Besonders wichtig erscheint, daß Widerstandleistende ebenso besonnen wie entschlossen im Sinne der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung handeln. Dabei sind friedliche Widerstandshandlungen, die sich an den Beispielen der Revolution
    von 1989 in der DDR oder des indischen Freiheitskampfes 1930 ff. orientieren, im Zweifel nicht nur eher nach Art. 20 IV GG gerechtfertigt, sondern vor allem zur Wiederherstellung von Recht und Gesetz in Deutschland viel besser geeignet als alles andere.

    Nach Mahatma Gandhi ist die Gewaltlosigkeit kein Deckname für Feigheit, sondern die höchste Tugend der Tapferen. Und was oder wer sollte sich einem solchen, wahrhaft demokratischen Widerstandswillen der Deutschen widersetzen können?

    4. Pflicht zum Widerstand?

    Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß unter den genannten Voraussetzungen nicht nur ein Recht, sondern mäglicherweise sogar auch eine Pflicht des Bürgers zum Widerstand gegen seine verfassungswidrig und rechtsbrecherisch handelnde Regierung besteht. Beispielsweise sehen Artt. 147 HessVerf und 19 BremVerf
    eine solche Handlungspflicht des Bürgers bei einer existenziellen Krise der Staatsordnung ausdrücklich vor.

    Aber auch in anderen Bundesländern, in denen eine solche Handlungspflicht nicht ausdrücklich kodifiziert ist, spricht vieles dafür, daß die von dem Bürger über einen langen historischen Zeitraum erkämpften demokratischen Rechte des Souveräns für so wertvoll anzusehen sind, da§ dieser Souverän im Gegenzug auch bereit sein muß, bei einem offenkundigen und schwerwiegenden Verfassungs- und Rechtsbruch der Regierung das staatliche Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.

    Republik kommt von res publica (lat.: die öffentliche Sache), und welche Gründe sollte es für einen verantwortungsbewußt handelnden, an das Schicksal seiner Kinder und Enkel denkenden Bürger geben, sich einer solchen elementaren, republikanischen Verpflichtung zu entziehen?


    „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“,

    ermahnte schon Bertolt Brecht die Deutschen, und der englische Staatsphilosoph Thomas Hobbes sprach von dem unaufläßlichen Zusammenhang zwischen Schutz und Gehorsam. Die Bundesregierung, die das deutsche Volk nicht nur nicht schützt, sondern verrät und seine Beseitigung aktiv fördert, jedenfalls sehenden Auges hinnimmt, verdient keinen Gehorsam, sondern den entschlossenen Widerstand des freien Bürgers.

    Die richtige Losung von 1989 „Wir sind das Volk“ muß daher im Hinblick auf die drohende Entrechtung des Souveräns erweitert werden zu einem wirkmächtigen „Wir Deutsche sind das Volk“.

    Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen
    Eine juristische Orientierungshilfe von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thor v. Waldstein


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    Aus bitterster Erfahrung zog ich diese eine und hoechste Lehre:

    Man muss den Zorn in sich aufstauen, und so wie gestaute Waerme
    in Energie umgesetzt werden kann, so kann unser gestauter Zorn
    in eine Kraft umgesetzt werden, die die Welt zu bewegen vermag!

    (Mahatma Gandhi)
    Geändert von ABAS (13.11.2015 um 12:16 Uhr)
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    (Sheriff von Nottingham)

  6. #6
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Druckertinte vs. Blut & Eisen...
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  7. #7
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Wenn man Menschen einredet, daß sie schlecht reden und denken würden und auf ihre moralische Pflicht hinweist, kriegt man die Leute, wie man sie haben will.

    Und dann kommt sowieso langsam, aber sich, was so vehement von der Regierung immer wieder abgefedert wurde, zum Vorschein - das eigentliche Ziel:

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    baden-wuerttemberg-ab-2018-regulaerer-islamunterricht-geplant/

    Dann werden auch deutsche Kinder und vor allem Kinder von Freidenkern, Atheisten und anderer Religionen daran teilnehmen müssen.
    Und wie das bei Kindern ist: sie sind leicht zu beeinflussen.

    Das war das Ziel - die Islamisierung und jetzt kommt es allmählich zutage.
    Und ich kann mir vorstellen,w ie Grüne und Linke darauf reagieren werden. Ist ja alles nicht so schlimm, ist ja alles normal und führt zu einer mulitkulti Gesellschaft und auf den Boden einer islamistischen Gesellschaft, die von deren Normen im Alltag und im politischen Leben von der Kultur dominiert wird, die Muslime aus ihren Herkunftsländern mit gebracht haben. Und jetzt die Flüchtlinge weiter mit bringen und damit kommen auch die Probleme auf uns zu, die wir gar nicht haben wollten.

    Vorbei mit einer fast 70 jährigen Ruhe und durchgehenden Ordnung - die vom Bürgertum kam - abgesehen von den Krawallmachern der RAF und anderen linken Gruppierungen.

    Wo Soz. und Chaos instaliert ist, wenn man dagegen hält, wo Linke da meinen, es würde besser werden, dann braucht man sich nur mal die Stalin-und Mao-Ära anschauen - es wird nicht anders werden.

    Wie sagte Darwin: das stärkere System bleibt im Laufe der Zeit - im Zeichen der Evolution - dann frage ich mich, was haben wir alle falsch gemacht, daß wir uns so unterbuttern lassen ? Haben wir die falschen Leute regieren lassen ?

    Und noch was: ich weiß, manche mögen das nicht, aber die astrologieheute.ch schrieb in einer der letzten Ausgaben, daß wir in Zeiten kommen - ja nach astrologischer Stellung - Konstellation - daß wir also lernen werden, wie in Dschingis Khan Zeiten - wie Völker erobert werden - hier sei stellvertretend die IS genannt, deren Gefahr noch lange nicht gebannt ist. Und sie wird stärker, denn wer sie wirklich führt, gab den Spiegel-Bericht - hatte ihn eingegeben - und durch die Kriege in den muslimischen Ländern, dazu die deutschen Konvertiten, hier werden wir erleben, was wir eigentlich nicht erleben wollten - Krieg auf großer Fläche und keiner wird mehr sicher sein. Man kann auch die Menschen mit großen Positivismusgedanken und Idealen "einschläfern", bis sie aufhören zu denken - mit zudenken und kritisch zu bleiben.

    Auch diese angeblichen Propheten, die alles für gut halten, können sich irren.

  8. #8
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Wenn man Menschen einredet, daß sie schlecht reden und denken würden und auf ihre moralische Pflicht hinweist, kriegt man die Leute, wie man sie haben will.

    Und dann kommt sowieso langsam, aber sich, was so vehement von der Regierung immer wieder abgefedert wurde, zum Vorschein - das eigentliche Ziel:

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    baden-wuerttemberg-ab-2018-regulaerer-islamunterricht-geplant/

    Dann werden auch deutsche Kinder und vor allem Kinder von Freidenkern, Atheisten und anderer Religionen daran teilnehmen müssen.
    Und wie das bei Kindern ist: sie sind leicht zu beeinflussen.

    Das war das Ziel - die Islamisierung und jetzt kommt es allmählich zutage.
    Und ich kann mir vorstellen,w ie Grüne und Linke darauf reagieren werden. Ist ja alles nicht so schlimm, ist ja alles normal und führt zu einer mulitkulti Gesellschaft und auf den Boden einer islamistischen Gesellschaft, die von deren Normen im Alltag und im politischen Leben von der Kultur dominiert wird, die Muslime aus ihren Herkunftsländern mit gebracht haben. Und jetzt die Flüchtlinge weiter mit bringen und damit kommen auch die Probleme auf uns zu, die wir gar nicht haben wollten.

    Vorbei mit einer fast 70 jährigen Ruhe und durchgehenden Ordnung - die vom Bürgertum kam - abgesehen von den Krawallmachern der RAF und anderen linken Gruppierungen.

    Wo Soz. und Chaos instaliert ist, wenn man dagegen hält, wo Linke da meinen, es würde besser werden, dann braucht man sich nur mal die Stalin-und Mao-Ära anschauen - es wird nicht anders werden.

    Wie sagte Darwin: das stärkere System bleibt im Laufe der Zeit - im Zeichen der Evolution - dann frage ich mich, was haben wir alle falsch gemacht, daß wir uns so unterbuttern lassen ? Haben wir die falschen Leute regieren lassen ?

    Und noch was: ich weiß, manche mögen das nicht, aber die astrologieheute.ch schrieb in einer der letzten Ausgaben, daß wir in Zeiten kommen - ja nach astrologischer Stellung - Konstellation - daß wir also lernen werden, wie in Dschingis Khan Zeiten - wie Völker erobert werden - hier sei stellvertretend die IS genannt, deren Gefahr noch lange nicht gebannt ist. Und sie wird stärker, denn wer sie wirklich führt, gab den Spiegel-Bericht - hatte ihn eingegeben - und durch die Kriege in den muslimischen Ländern, dazu die deutschen Konvertiten, hier werden wir erleben, was wir eigentlich nicht erleben wollten - Krieg auf großer Fläche und keiner wird mehr sicher sein. Man kann auch die Menschen mit großen Positivismusgedanken und Idealen "einschläfern", bis sie aufhören zu denken - mit zudenken und kritisch zu bleiben.

    Auch diese angeblichen Propheten, die alles für gut halten, können sich irren.
    Den rot eingefärbten Satz sehe auch ich immer wieder innerlich vorbeischleichen. Bin gespannt, was unseren Nachkommen noch so alles unterkommen wird und wie lange die dann durchkommen werden. Siebzig Jahre ohne Krieg? Ich glaube es nicht, daß auch denen dies beschert sein wird.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  9. #9
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Zitat Zitat von Menetekel Beitrag anzeigen
    Den rot eingefärbten Satz sehe auch ich immer wieder innerlich vorbeischleichen. Bin gespannt, was unseren Nachkommen noch so alles unterkommen wird und wie lange die dann durchkommen werden. Siebzig Jahre ohne Krieg? Ich glaube es nicht, daß auch denen dies beschert sein wird.
    Es zeigt sich doch schon jetzt, wenn man durch einige Stadtteile von Berlin geht, wer alles am Rolator läuft und was dann noch bleibt. In der Breite-Straße - in der in den kleinen Cafe´s und Restaurants man sitzen kann, schwirrt alles vorbei und man sieht, da ist kaum noch was deutsch.

    Aber die Wirtschaft will es und die Politk macht es.

  10. #10
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Politisches Widerstandsrecht der Deutschen

    Wer drauf wartet, dass das System dem Bürger ein Widerstandsrecht gegen das System als legal zuspricht, wird in 1.000 Jahren noch warten. Sofern das Wartevolk so alt werde.

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