Richtig. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit untergräbt rechtsphilosophisch betrachtet das staatliche Gewaltmonopol. Und weil das Teil der Staatsgewalt und letztere ein fundamentales Element des Staates ist, letztlich auch diesen. Das weiß natürlich auch die Justiz und verfolgt jede Form von Selbstjustiz mit einer Verve, die sie in sonstigen Strafurteilen erkennbar vermissen läßt.