legalisieren,
geht schon. Dauert nur sehr lange. Und man braucht ne WBK.
Zauberwort heißt Fund - Waffe.
Bei Umbauarbeiten gefunden.
Bei verstorbenen Familienmitglied.
Der Möglichkeiten gibt es da viele.
Wird sicherlich schon sehr oft versucht und deshalb stark behindert. Bei einer nagelneuen Waffe auch kaum machbar. Und wenn dann doch die ersehnte WBK da ist, gehen die Schikanen erst los. Vorgeschriebener Tresor, in der Regel Mitglied im Schützenverein mit Nachweis der Aktivität, unangekündigte Kontrollen der Aufbewahrung. Und schließlich immer die Gefahr neuer, strengerer Gesetze. Bis zum Verbot.
Ich bin wirklich darüber erstaunt, wie liberal bei den Nazis die Waffengesetze waren:
[Links nur für registrierte Nutzer]Am 18. März 1938 erließen die Nationalsozialisten das Reichswaffengesetz (RWaffG, RGBl. I 1938, S. 265), auf dem das erste bundesdeutsche Waffengesetz von 1972 aufbaute. [...]
Eine Erwerbsscheinpflicht war nur noch für Faustfeuerwaffen vorgeschrieben, während Langwaffen und Munition grundsätzlich frei erworben werden konnten.
Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
Till Backhaus
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
„Wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung des inneren Friedens in Kauf.“
(Helmut Schmidt, SPD-Altkanzler, 2008 in seinem Buch Außer Dienst, S. 236).
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