Du hast immer noch die Illusion, man könne auf rechtlichem Weg sein Vermögen vor staatlichem Zugriff schützen. Der Staat hat sich in eine Position manövriert, aus der er mit legalen Mitteln nicht mehr heraus kommt. Gesetze, die ihn an Pflichten binden oder ihn am Zugriff auf privates Vermögen hindern werden kurzfristig "modifiziert" oder mit dem Wort "alternativlos" brüskiert.
Das Problem ist nicht die Übertragung / Veräußerung - das Problem ist, wie wird es gestaltet, dass ich auf den Papier nicht mehr der Eigentümer bin, der Grund und Boden aber bis zum meinem dahinscheiden in meinem vollumfänglichen Besitz bleibt...sprich, als Beispiel ohne meine Zustimmung nicht veräußert werden oder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann.
Das Problem wird immer größer.
Sehr gut stellt der Verein BRR die Machenschaften beim Fehlurteil zur Rentenbesteuerung dar.
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Die Besteuerung der Renten durch das AltEinkG und die Rolle der Justiz
1. Zur Vorgeschichte
Es war ein leitender Oberstaatsanwalt a.D.der beim Finanzgerichtshof Münster Klage gegen die Besteuerung der Pensionenund Nichtbesteuerung der Renten einreichte. Begründung: Der Gleichheitssatz desGG würde dadurch verletzt. Das Gericht setzte die Klage aus und legte sie am18.10.1999 dem BVerfG zur Entscheidung vor.
Am 06.03.2002 entschied das BVerfG, dass dieunterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten dem Gleichheitssatz desGG widerspreche. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert bis zum 01.01.2005 eineverfassungskonforme Besteuerung in Kraft zu setzen.
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG etablierteder Finanzminister (Hans Eichel SPD) eine Sachverständigenkommission mit derAufgabe ein neues Konzept für die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungenund Alterseinkünften zu entwickeln unter Beachtung der Vorgaben des BVerfG.
Erstaunlich: Die Bearbeitung der Klage durchdas BVerfG dauerte nur 2,5 Jahre. Eine bemerkenswert kurze Bearbeitungszeit.
2. Ein Fehlurteil desBVerfG führte zur Besteuerung der Renten
Die Begründung des Urteils, dass Pensionäregegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden erfolgte auf Grund falscherDaten. In Wahrheit war es umgekehrt: Bei den Rentner wurde der Gleichheitssatzdes GG verletzt!
Das BVerfG hat bei seinem Urteil übersehen,dass
1. die Daten für Renten, Pensionen, Haushalts- und zuversteuerndes Zusatzeinkommen zum großen Teil im Widerspruch zu den vom Gerichtgenannten Quellen steht.
2. die Renten deutlich geringer gestiegen sind als dieRentenversicherungsbeiträge
3. der Bundeszuschuss nur einen Teil der versicherungsfremdenLeistungen abdeckt.
4. die angesparten Kapitalstöcke der Rentenversicherung zweimalenteignet wurden, wodurch Beamten und Pensionären erhebliche Steuervorteileentstanden sind.
5. Beamte bis 1982 eine gleich hohe Vorsorgepauschale erhaltenhaben wie Pflichtversicherte, obwohl sie von Renten- und Arbeitslosenbeiträgenbefreit waren.
6. auch nach 1982 Beamte immer noch eine höhere Vorsorgepauschalefür die Versicher-ungen erhalten, die sie mit den Pflichtversicherten gemeinsamhaben.
7. der Gesetzgeber zwei Mal die von den Pflichtversichertenangesparten Mittel enteignete und niemals erstattet hat. 1917 betrugen dieRücklagen rd. 10 Jahresausgaben und 1939 ca. 7 Jahresausgaben. Diese Rücklagenhätten alle Steuerzahler wieder aufbringen müssen, aber nur diePflichtversicherten wären mit ihren Beiträgen entlastet worden.
8. nichtmögliche zu hohe Renten gegenüber der gerichtseigenenQuellen
9. falsche Beträge für Pensionen da sieunterhalb der Mindestpension liegen
3. DieSachverständigenkommission
Die Sachverständigenkommission, auf derenVorschlag das AltEinkG zurück geht bestand aus 6 Mitgliedern. 5 Davon warenBeamte u.a. Bert Rürup und Herbert Rische. Rürup war Berater verschiedenerBundesregierungen in sozialpolitischen Fragen und Mitglied in mehrerenKommissionen in Sache Rente. Rische war Präsident der damaligen BfA, heuteDeutsche Rentenversicherung.
Diese Sachverständigenkommission erfand dentypisierten Pflichtversicherten. Er ist ledig und sein Gehalt entsprach 45Jahre lang der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Er ist alsoalles andere als ein typischer Pflichtversicherter. Die große Mehrheit istverheiratet, arbeitet kürzer als 45 Jahre und verdient in dieser Zeit deutlichweniger. Trotzdem ist er für die Sachverständigenkommission der Referenzfall.
Die Mitglieder der Sachverständigenkommissionhaben ohne Prüfung die falschen Daten und Argumente des BVerfG akzeptiert,obwohl sie es aufgrund ihrer Funktionen besser wissen mussten.
4. Das AltEinkG ist einBeitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut
Die wahre Ursache der Altersarmut ist eingeldhungriger Gesetzgeber. Mithilfe von Gerichten und Sachverständigenbereichert er sich auf Kosten derjenigen, die er mit seinen Gesetzen in dieZwangsversicherung treibt.
Gut 33 Mio. Rentenversicherungspflichtige und20 Mio. Rentner sind von steuerlich-finanziellen Benachteiligungen gegenüberBeamten und Pensionären betroffen, also beinahe 2/3 der deutschen Bevölkerung.Dieses Gesetz geht zurück auf ein Fehlurteil des BVerfG, und der Bundesfinanzhofversucht das Fehlurteil zu zementieren.
Am 06. April 2016 wies der Bundesfinanzhofeine Revisionsklage gegen die Besteuerung gemäß dem AltEinkG an dasFinanzgericht zurück. Begründung: Die Fehler des BVerfG rechtfertigen keineverfassungsrechtliche Prüfung des beklagten Gesetzes. Das Urteil sei imBundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit habe es Gesetzeskraft. Daranseien der Kläger und der Bundesfinanzhof gebunden. Der Bundesfinanzhof kannaber das BVerfG anrufen, wenn es der Meinung ist, dass das AltEinkGverfassungswidrig ist. Davon hat der Bundesfinanzhof jedoch keinen Gebrauchgemacht.
Die Argumentation des Bundesfinanzhofs isteigenartig. Er könnte eine Revision gegen das Gesetz zulassen. Selbst dieDeutsche Verfassung wurde in 70 Jahren mehr als 50 Mal geändert. Da sollte dieÄnderung eines Gesetzes die kleinere Hürde darstellen.
Nurdas BVerfG kann das Urteil zur Rentenbesteuerung zurücknehmen bzw. durch einneues Urteil ersetzen. Geschieht das nicht ist die Reputation unserer Gerichteund der Recht-sprechung mehr als beschädigt. Da Richter und Beamte selbst voneiner solchen nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung profitieren, liegt esnahe, dass sie nicht neutral und unabhängig urteilen. Denn alles was an nichtsachgerechter Finanzierung, als versicherungs-fremden Leistungen in dengesetzlichen Sozialsystemen mit Beiträgen der Versicherten finanziert werdenmuss, entlastet steuerlich Richter und Beamte in ihren Parallelsystemen.
Selbst ein Bundesrichter stellt fest, dass die Rentenbesteuerung verfassungswidrig gestaltet wurde.
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Meiner Ansicht nach ist nicht nur die Doppelbesteuerung verfassungswidrig, sondern die gesamte Rentenbesteurung mit den hohen Fremdleistungen geradezu kriminell.
Den Beiträgen steht durch die Plünderung der Beitragsgelder eine zu geringe Rentenleistung gegenüber. Dies wird in der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt.
Interessanter Beitrag wie es abwärts geht - Renten werden immer kleiner - die Flüchtlingsströme immer grösser.
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Selbst der 70.000 Euro verdient - bekommt massiv weniger !!
Wahrscheinlich werden ab 2035 die Mehrheit der Deutschen in Altersarmut leben !!!
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