Erst jetzt gesehen:
Was aber schon längst überfällig ist und höchstrichterlich abgesegnet wurde, ist eine wirkungsleiche Kürzung der Pensionen im Vergleich zu den Rentenkürzungen.
Wo wo gab es denn diese " höchstrichterliche Absegnung" ? Wunschdenken von Neidzerfressenen ?
Pensionen haben nun mal mit Renten nichts zu tun. Auch wenn manche es nicht begreifen.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
Manni, dir schlottern anscheinend die Knie, wenn du an das Urteil des Verfassungsgerichts denkst.
Du weisst doch, alle Rentenkürzungen müssen wirkungsgleich auf die Pensionen übernommen werden.
Der Beamtenbund hat dies geschnallt, du wirst dies nie begreifen.
Und die Rentenkürzungen lagen nun mal bei ca. 40 %.
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Die Regierungen der Kanzler Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD) haben nach Ansicht des Sozialexperten Bert Rürup den Umfang der Rentenkürzungen absichtlich verschwiegen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse seien seit 1992 durch Korrekturen am Rentenrecht um insgesamt 40 Prozent reduziert worden, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Reform der Sozialsysteme der "Berliner Zeitung". Über dieses Ausmaß habe die Politik die Bevölkerung bewusst im Unklaren gelassen. Das Sozialministerium wies die Vorwürfe zurück. Der Rentenexperte sagte: "Ich glaube nicht, dass die Politik bei der Rentenversicherung geschlafen hat. Sie hatte aber leider nicht den Mut, den Leuten reinen Wein einzuschenken hinsichtlich der Konsequenz der ergriffenen Maßnahmen."
Manni , ich hoffe, dass du diese Tatsachen endlich zur Kenntnis nimmst.
Schlauere Beamte wie du haben das längst begriffen.
Sicher schlottern DIR die Knie vor Ärger und Neid. Und dein Link, da kommt nur Hmmm...diese Seite ist leider nicht erreichbar
Und es gibt kein Urteil des Verfassungsgerichtes, hab ich dir doch schon bewiesen.
Gern mal ein paar Auszüge:
Die grundsätzliche Feststellung des Gerichts:
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Zweiten Senats vom 27. September 2005- 2 BvR 1387/02 -
- Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste.
- Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung.
- Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.
Und nun zu deinem Hinweis auf die Absätze 136 bis 138 :
Dennoch hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Entscheidungsspielraums noch nicht überschritten. Wegen der Unterschiedlichkeit der Versorgungssysteme, zumal der jeweils eigenständigen Berechnungsgrundlage der Renten und der Pensionen, können die Beschwerdeführer eine prozentual identische Angleichung nicht verlangen.Eine von Anbeginn bestehende Deckungsgleichheit der Veränderungen in den Versorgungssystemen ist deshalb nicht Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit des gesetzgeberischen Handelns.
Andererseits ist er jedoch gehalten, bei einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung Korrekturen an der Ausgestaltung der Bezüge vorzunehmen.
Dem hat der Gesetzgeber durch die ebenfalls mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingefügte Vorschrift des § 14a Abs. 5 BBesG Rechnung getragen.
Jetzt verstanden? Und hör auf hier rumzujaulen !
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