In der US-Presse wurde gestern berichtet, die Merkel-Regierung lehne auf absehbarer Zeit weitere Entschaedigungsansprueche eigentumsberaubter Personen ab, deren saemtlichen Wertgegenstaende, darunter kostbare Kunstobjekte usw. zwischen 1933-1945 vom NS-Staat enteignet wurden, denn da das "Anfangsdatum" der Schoah angeblich Sommer 1941 sei, fallen alle solchen Entschaedigungsansprueche verschiedener Wiedergutmachungsfaelle VOR 1941 ausserhalb der sogenannten "Entschaedigungsfrist" der Holocaustereignisse, was als Folge haette, dass nur eine Wiedergutmachung nach dem Jahre 1941 als Entschaedigungsanspruch gueltig sein solle, laut Jutta Dittbach, Vorsprecherin des Frankfurt Schiedsgerichts in der vorliegenden Angelegenheit.
Ueberlebende-Familienmitglieder meinen, diese Entscheidung sei hoechst unfair, weil obwohl die Schoah selbst erst 1941 anfange, hatten die Juden im Hitler-Reich auch schon unermesslich gelitten, gebuehren ebenfalls eine gerechte Wiedergutmachung wegen ihrer Zwangsverluste zu dieser Zeit.
Seid ihr dem Frankfurter Schiedsgericht einverstanden?