Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Na dann schau mal was notwendig ist:



Ansonsten verstehst du die Feindstaatenklauseln nicht. Die besagen nur, Teile der UN-Charta gelten nicht im Rechtsverhältnis zwischen den ehemaligen Feindstaaten. Die Handlungen, die das möglich macht, sind aber mittlerweile dich die Verträge zwischen diesen Staaten ausgeschlossen. Deswegen sind sie die Feindstaatenklauseln obsolet.
Also willst du mir jetzt weißmachen, dass eine Versammlung einzuberufen und die Abstimmen zu lassen und auf eine 2/3 Mehrheit zu hoffen zu viel ist. Die Kriegserklärung hat die UN ja auch hinbekommen.
Ist das dein Ernst?

Frage: Gab es seit WK 2 eigentlich noch eine Kriegserklärung an einen Staat?

Jaja, Obsolet, wären die Obsolet, würden die gestrichen werden. Ich hab dir auch schon die Aussage diesbezüglich von Komossa zitiert, der schreibt eindeutig, dass eine Feindstaatenklausel nachteilige Folgen nach sich ziehen kann.