Zum Kernbereich des modernen Völkerrechts gehört jedenfalls das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Genau dieses Selbstbestimmungsrecht wurde durch die Neugründungen von Staatswesen durch die Besatzer anstelle des weiter existierenden originär deutschen Staates gebrochen. Die Existenz der BRD stellt also einen fortgesetzten Bruch des Völkerrechtes dar. Die normative Kraft des Faktischen als Rechtsfundament führt ins Chaos.