Es gibt kein Urteil des BVerfG, in dem steht, was du behauptest.
Das BVerfG hat festgestellt, dass eine ganz bestimmte Regelung im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig war. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, sie zu ändern. Das ist geschehen. Es steht ausdrücklich im Urteil, dass daraus nicht die Ungültigkeit irgendwelcher vergangener Bundestagswahlen folgt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen natürlich nicht dem Privatrecht. Sondern - man ahnt es beinahe - dem öffentlichen Recht.
Seit 1918 (de facto seit 1914) existiert in Deutschland keine goldgedeckte Währung mehr. Wann Bretton Woods war, ist dir sicher bekannt. Dass dadurch die Staaten zu Firmen geworden sein sollen, ist blühender Unsinn.