Welcher Wunsch?
Im Artikel 146 wurde eine Verpflichtung festgeschrieben. Dabei wurde klar der besondere Charakter des Grundgesetzes, eine Besatzungsordnung, gegen den Begriff der Verfassung gestellt. Es solle nicht dieses oder ein anderes Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen werden, sondern eine Verfassung.
Ich halte die Diskussion um diese Frage nicht für so bedeutend, aber deine Verklärung bedarf dann schon der Richtigstellung.
A r t i k e l 146Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.