+ Auf Thema antworten
Seite 16 von 58 ErsteErste ... 6 12 13 14 15 16 17 18 19 20 26 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 151 bis 160 von 575

Thema: Reichsbürger

  1. #151
    Mitglied Benutzerbild von sleepwell
    Registriert seit
    09.05.2013
    Beiträge
    2.226

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    Hätte man dem Wunsch nach kommen sollen?
    Ich meine schon, hat aber auf die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, keinen Einfluss.
    Welcher Wunsch?
    Im Artikel 146 wurde eine Verpflichtung festgeschrieben. Dabei wurde klar der besondere Charakter des Grundgesetzes, eine Besatzungsordnung, gegen den Begriff der Verfassung gestellt. Es solle nicht dieses oder ein anderes Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen werden, sondern eine Verfassung.

    Ich halte die Diskussion um diese Frage nicht für so bedeutend, aber deine Verklärung bedarf dann schon der Richtigstellung.

    A r t i k e l 146
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

  2. #152
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
    Registriert seit
    27.06.2013
    Ort
    District 9
    Beiträge
    18.308

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von sleepwell Beitrag anzeigen
    Welcher Wunsch?
    Im Artikel 146 wurde eine Verpflichtung festgeschrieben. Dabei wurde klar der besondere Charakter des Grundgesetzes, eine Besatzungsordnung, gegen den Begriff der Verfassung gestellt. Es solle nicht dieses oder ein anderes Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen werden, sondern eine Verfassung.

    Ich halte die Diskussion um diese Frage nicht für so bedeutend, aber deine Verklärung bedarf dann schon der Richtigstellung.
    Wobei ergänzend darauf hinzuweisen ist, dass dieser GG-Artikel selbst schon eine grobe Irreführung darstellt, denn es gab (und gibt) ja zum Zeitpunkt eine gültige gesamtdeutsche Verfassung, aus der man sich an anderer Stelle nonchalant bedient.
    Ex septentrione lux

  3. #153
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
    Registriert seit
    09.08.2012
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Wenn man Carlo Schmidt zitiert, dann sollte man auch verstehen was der Mann gesagt hat und sich nicht einige Passagen aus dieser Rede heraussuchen, um sich damit ein idiotisches Weltbild zusammen zu basteln.
    Carlo Schmidt sagte, dass der parlamentarische Rat damals nicht die Aufgabe hatte eine Verfassung für Deutschland zu schaffen und schon gar nicht für Westdeutschland. Das ist auch richtig, denn es ging damals erst einmal nur darum, eine Rechtsbasis zu schaffen, damit die Bundesländer in Westdeutschland eine gemeinsame Arbeitsgrundlage hatten und, das ist wichtig, damit der westdeutsche Teilstaat sich nicht in Einzelstaaten zerlegen würde, auch diese Gefahr bestand seinerzeit.
    Die einzigen Auflagen, die die Besatzer damals machten, waren, Deutschland sollte föderal Aufgebaut sein und es musste ein demokratischer Staat sein. Ich sehe keinen Grund, was an diesen Forderungen schlecht sein sollte. Und ich denke mal, auch die Personen, die damals das Grundgesetz ausgearbeitet hatten, wollten eine demokratische Gesellschaft, zumal man ja gesehen und erlebt hatte, wohin die braune Diktatur das deutsche Volk geführt hatte – in den Abgrund.
    Entweder hast du eine ausgeprägte Leseschwäche...oder bist du Analphabet?
    Die von mir zitierten Passagen zeigen eindeutig, unter welchen Voraussetzungen das GG entstanden ist und das es schon immer unter Vorbehalt der Besatzungsmächte stand.
    Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie
    Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar
    die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
    Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die
    Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf
    Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der
    Notstand eingetreten ist oder nicht
    Wenn du möchtest komme ich zu dir und lese dir den Text vor. Da gibt es auch noch viele weitere Dokumente.
    Dummheit ist übrigens nicht schlimm, aber man sollte sie nicht so wie du öffentlich vor sich hertragen

  4. #154
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Wobei ergänzend darauf hinzuweisen ist, dass dieser GG-Artikel selbst schon eine grobe Irreführung darstellt, denn es gab (und gibt) ja zum Zeitpunkt eine gültige gesamtdeutsche Verfassung, aus der man sich an anderer Stelle nonchalant bedient.
    Und wo steht das eine Verfassung nicht azf eine ältere Verfassung zurückgreifen darf?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #155
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von sleepwell Beitrag anzeigen
    Welcher Wunsch?
    Im Artikel 146 wurde eine Verpflichtung festgeschrieben. Dabei wurde klar der besondere Charakter des Grundgesetzes, eine Besatzungsordnung, gegen den Begriff der Verfassung gestellt. Es solle nicht dieses oder ein anderes Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen werden, sondern eine Verfassung.

    Ich halte die Diskussion um diese Frage nicht für so bedeutend, aber deine Verklärung bedarf dann schon der Richtigstellung.
    sleepwell, was steht in dem Artikel, ganz einfach zwei Dinge:

    a) wann das GG sein Gültigkeit verliert

    b) und durch was es nur ersetzt werden kann.

    Es steht mit keinem Wort in dem Artikel, das es eine Verpflichtung gibt, es zu ersetzen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #156
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
    Registriert seit
    27.06.2013
    Ort
    District 9
    Beiträge
    18.308

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Und wo steht das eine Verfassung nicht azf eine ältere Verfassung zurückgreifen darf?
    Das Problem ist, dass es für ein Staatsvolk nicht zwei wirksame Staatsverfassungen gleichzeitig geben kann und sich die illegale Quasiverfassung (hier GG) absurderweise aus der legalen bedient, aber ihr sonstiges Verhältnis zu dieser Verfassung nicht klären kann.

    Absurd deshalb, weil sie ja, dort wo sie über ein Ordnungsgesetz des täglichen Lebens hinausgeht, allein durch ihre Existenz einen offenen schweren Verfassungsbruch und Eingriff in die Rechtssituation des besetzten Landes darstellt und sich im Moment der größten anzunehmenden Unrechtmäßigkeit den Anschein der Rechtmäßigkeit gibt.

    Nicht zu verwechseln übrigens mit dem austarierten Verhältnis von Landes- und Reichsverfassung zueinander. Aber das musst du als Rechtsnihilist auch nicht verstehen.
    Ex septentrione lux

  7. #157
    GESPERRT
    Registriert seit
    21.09.2015
    Ort
    Hamborch
    Beiträge
    695

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Domain ist herrenlos.
    Mea culpa --->
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Unidroit.org
    Danke!
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Es bleibt dabei: 1940 gab es keinen UCC und keine Bundesrepublik Deutschland.
    Der UCC besteht ungefähr seit den Anfängen der 1940er Jahre. Und damals hieß es natürlich noch Deutsches reich. Auf der Seite UNIDROIT steht allerdings BRD.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was deine kühnen Aussagen über die Wirkung des BVerfG-Urteils zum Bundeswahlgesetz betrifft, mach dir mal ein paar Gedanken über das Rückwirkungsverbot. Das Gericht hätte niemals Gesetze oder Kanzlerwahlen rückwirkend bis 1956 für ungültig erklären können. Das hat es ja auch nicht getan. Falls doch, belege es bitte.
    Es sagt lediglich, daß seit 1956 kein gesetzmäßiges Wahlrecht gab. Daraus folgt, daß es seit dem keine gesetzmäßige Regierung gegeben hat.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Sollte aber der Bundestag tatsächlich nicht gesetzeskonform gewählt worden sein, hätte das Gericht sicher nicht eben diesen Bundestag beauftragt (und das zweimal), das Gesetz den Vorgaben entsprechend zu ändern.
    Wer sagt denn, das das System logisch und kausal läuft? Es wird de facto entschieden. Kein Mensch regt sich darüber auf. Du ja auch nicht.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Dann würde das Gericht auch gar nicht existieren, denn die Richter werden von Bundestag und Bundesrat gewählt.
    BINGO! De jure besteht es auch nicht. Hier greift wieder die normative Kraft des Faktischen.
    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Le Bon, warum verlinken sie nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes direkt. Schließlich ist das Urteil vom [Links nur für registrierte Nutzer].

    Wollen sie etwa manipulieren in dem sie es nicht zu lassen, dass die Leser hier selber anhand des Urteils direkt ihre Schlüsse ziehen?

    Ach ja, nicht jeder mag sich mit Recht intensiv auseinander setzen, aber dass die Rechtsgrundlage des Bundesverfassungsgerichtes das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist, dummer Stuß ist weiß so ziemlich jeder.

    Die Rechtsgrundlage des Bundesverfassungsgericht sind 3 Artikel des GG. Ich bin jetzt sogar so korrekt, das ich die Artikel in ihrer von 1949 bis 1969 gültigen Form zitiere:



    Es fehlte dem Bundesverfassunggericht also nicht die Rechtsgrundlage. Auch nicht, was zumindest eine logische Überlegung wäre, eine Verfahrensordnung. Von 1949 bis 1950 bestimmte das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das Verfahren auch am Bundesverfassungsgericht, von 1950 bis zur Einführung des Bundesverfassunggerichtsgesetzes 1951 die neufassund des GVG Ausfertigungsdatum 12.9.1950.

    Das BUndesverfassungsgericht hat seit 1949 seine Rechtsgrundlage und seit 1951 eine eigene Verfahrensordnung und zusätzliche Zuständigkeiten. Wenn es überhaupt etwas zu beanstanden gäbe, wäre es die einfachgesetzliche Regelung der Verfassungsbeschwerde von 1951 bis 1969, weil die Väter des GG diese Möglichkeit nicht vorgesehen haben bzw. nach der Meinung einiger ausgeschlossen haben.
    Das ist aber irrelevant.

    Ich habe mit dem orginalen Urteil verlinkt, Herr Le Bon. Möge jeder anhand des Urteils direkt seine eigenen Schlüsse ziehen anstatt den Schlüssen einer Seite, die sich schon in einem Punkt absolut irrt. Der Rest, naja, ich sage nichts mehr dazu, weil jeder seine eigenen Schlüsse anhand des Urteils ziehen soll.
    Du bist in der Tat ein Gläubiger. Aus dem Urteil (so man es denn sinnentnehmend lesen kann) geht das hervor, was ich schrieb. Ein de facto Gericht urteilt, daß es seit 1956 nie eine de jure Regierung gegeben hat. Aus!

    Die normative Kraft des Faktischen greift schon wieder.

  8. #158
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
    Registriert seit
    03.06.2008
    Ort
    Im Norden der BRD
    Beiträge
    19.798

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Mea culpa --->
    Danke!
    Der UCC besteht ungefähr seit den Anfängen der 1940er Jahre. Und damals hieß es natürlich noch Deutsches reich. Auf der Seite UNIDROIT steht allerdings BRD.
    Es sagt lediglich, daß seit 1956 kein gesetzmäßiges Wahlrecht gab. Daraus folgt, daß es seit dem keine gesetzmäßige Regierung gegeben hat.
    Wer sagt denn, das das System logisch und kausal läuft? Es wird de facto entschieden. Kein Mensch regt sich darüber auf. Du ja auch nicht.
    BINGO! De jure besteht es auch nicht. Hier greift wieder die normative Kraft des Faktischen.
    Du bist in der Tat ein Gläubiger. Aus dem Urteil (so man es denn sinnentnehmend lesen kann) geht das hervor, was ich schrieb. Ein de facto Gericht urteilt, daß es seit 1956 nie eine de jure Regierung gegeben hat. Aus!

    Die normative Kraft des Faktischen greift schon wieder.
    An juristischem Blödsinn sind die Posts dieses Users nicht zu überbieten. Der User Gehirnnutzer hat völlig recht.

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass es für ein Staatsvolk nicht zwei wirksame Staatsverfassungen gleichzeitig geben kann und sich die illegale Quasiverfassung (hier GG) absurderweise aus der legalen bedient, aber ihr sonstiges Verhältnis zu dieser Verfassung nicht klären kann.

    Absurd deshalb, weil sie ja, dort wo sie über ein Ordnungsgesetz des täglichen Lebens hinausgeht, allein durch ihre Existenz einen offenen schweren Verfassungsbruch und Eingriff in die Rechtssituation des besetzten Landes darstellt und sich im Moment der größten anzunehmenden Unrechtmäßigkeit den Anschein der Rechtmäßigkeit gibt.

    Nicht zu verwechseln übrigens mit dem austarierten Verhältnis von Landes- und Reichsverfassung zueinander. Aber das musst du als Rechtsnihilist auch nicht verstehen.
    Der nächste Stuß. Die BRD hat eine Verfassung. Das GG.

  9. #159
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
    Registriert seit
    27.06.2013
    Ort
    District 9
    Beiträge
    18.308

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    [...]


    Der nächste Stuß. Die BRD hat eine Verfassung. Das GG.
    Klar Manne. Von der Edathy-Fraktion war ja nichts anderes zu erwarten. Je verlogener, desto besser. Am besten, du überlässt das GNu selbst zu antworten. Er hat noch einen Rest Anstand.
    Ex septentrione lux

  10. #160
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.984

    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Der UCC besteht ungefähr seit den Anfängen der 1940er Jahre. Und damals hieß es natürlich noch Deutsches reich. Auf der Seite UNIDROIT steht allerdings BRD.
    Erstens gibt es den UCC erst seit 1952, auch wenn mit der Arbeit daran schon 1942 begonnen wurde.
    Zweitens ist der UCC nur für die USA relevant, als einheitliches nationales Handelsrecht (das es nämlich eigentlich nicht gibt, weil die Kompetenz dafür gemäß Verfassung bei den Bundesstaaten liegt).
    Drittens ist der UCC überhaupt kein Gesetz, sondern ein unverbindlicher Vorschlag, dem die meisten US-Bundesstaaten allerdings gefolgt sind, jedoch aus eigenem Willen, nicht weil es eine Rechtspflicht dazu gibt.
    Viertens ist der UCC auch kein internationales Abkommen, dem andere Staaten beitreten könnten. Er betrifft nur die USA.
    Fünftens hat das Unidroit damit überhaupt nichts zu tun. Auf deren Website steht nichts vom UCC. Wozu auch, der ist ja eine rein nationale Veranstaltung.

    Mehr findest du hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Geh mal zu den Quellen, etwa hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Es sagt lediglich, daß seit 1956 kein gesetzmäßiges Wahlrecht gab. Daraus folgt, daß es seit dem keine gesetzmäßige Regierung gegeben hat.
    Das kannst du sicherlich belegen. Meines Wissens steht im Urteil explizit das Gegenteil. Allerdings nicht in 2 BvF 3/11 / 2 BvR 2670/11 / 2 BvE 9/11, weil das Thema in diesem Verfahren gar nicht zur Debatte stand (falls doch, bitte belegen). Aber schau mal in 2 BvC 1/07 / 2 BvC 7/07 in Leitsatz 3 sowie Rn. 144. Dort steht ausdrücklich, dass die Wahl 2009 nach dem alten, mangelhaften Verfahren durchgeführt werden durfte, weil die Zeit für eine Änderung des BWG zu kurz war, der Mangel jedoch nicht so groß, dass eine unzumutbare Verzerrung des Wählerwillens zu erwarten war. Über damals schon zurückliegende Wahlen sagt das Gericht überhaupt nichts, allenfalls in Punkt 3 der Leitsätze. Aber wenn ich was übersehen haben sollte, kannst du mir das sicherlich belegen (aber bitte mit Zitat, also "Rn. xy", nicht nur, was du daraus machst).

    Ach, und noch so ganz nebenbei: selbst ein verfassungswidrig tätiges Parlament kann unter gewissen Bedingungen durchaus rechtswirksame Gesetze erlassen und Beschlüsse fassen. Das hat es in der Bundesrepublik gegeben, jawohl, sogar gleich zwei Mal! Wer es nicht glauben will, der kann sich das vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen (2 BvG 1/51, Entscheidungsformel sowie Rn. 92ff).

    Da das Bundeswahlgesetz in der gegenwärtigen Fassung (seit 2012) jedoch noch nie aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage gestellt wurde, darf man davon ausgehen, dass mit der Wahl 2013 alles in Ordnung war und wir jetzt endlich, endlich wieder einen ordentlichen Bundestag und eine dito Regierung haben. Ach, ist das schön.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Neuer Reichsbürger-Trick: Der Vier-Cent-Brief!
    Von Candymaker im Forum Deutschland
    Antworten: 150
    Letzter Beitrag: 07.06.2015, 17:21
  2. Reichsbürger vorm Reichstag!
    Von Varg im Forum Innenpolitik
    Antworten: 30
    Letzter Beitrag: 14.09.2013, 19:39
  3. Reichsbürger
    Von Akra im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.01.2013, 14:13
  4. der blaue Reichspass für Reichsbürger
    Von Registrierter im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 44
    Letzter Beitrag: 17.10.2012, 16:03

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben