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Thema: Reichsbürger

  1. #501
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Chronos, dies ewige hinkonstruieren nervt:

    a) Im Gegensatz zum 2. Weltkrieg wurde ganz Deutschland im 1. Weltkrieg nie besetzt, sondern nur das Rheinland. Auch handelt es sich dabei nicht um eine Besetzung im Sinne des § 43 HLKO sondern um eine Vertraglich geregelte Vereinbarung im Waffenstillstand von Compiegne, die in den Versailler Vertrag übernommen worden wurde.

    b) Rechtlich war er ein Friedensvertrag unabhängig von den Auswirkungen seines Inhaltes.
    Dein ewiges Verdrehen von Inhalten mittels juristischer Spitzfindigkeiten nervt nicht minder!

    Ich zitiere nur kurz einen Abschnitt aus Wiki:

    Deutschland musste Gebiete im Umfang von 70.570 km2 und Einwohnerverluste von 7,3 Millionen Einwohnern hinnehmen sowie alle Kolonien abgeben, der Vertrag bekräftige die Rheinlandbesetzung und eine daran anschließende zehn Kilometer tiefe entmilitarisierte Zone, wenn auch auf 15 Jahre begrenzt. Ein Anschluss Österreichs an Deutschland wurde unter den Vorbehalt des Völkerbundrates gestellt.[237]

    Hinzu traten Rüstungsbeschränkungen wie die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, Auflösung des Generalstabes, Schleifung der Festungen in der neutralen Zone, Verbot moderner Waffen (Panzer, U-Boote, Luftwaffe), Reduzierung des Landheers auf 100.000 und der Marine auf 15.000 Mann.[238]

    Deutsche Gegenvorschläge lehnten die Sieger ab. Vom 16. bis zum 22. Juni 1919 kam es zu dramatischen und ununterbrochenen Beratungen der relevanten politischen Gremien, die Regierung Scheidemann trat am 19./20. Juni zurück, am 21. Juni versenkte sich die deutsche Hochseeflotte anlässlich der Friedensbedingungen. Die Nationalversammlung nahm angesichts der ultimativen Haltung der Siegermächte tags darauf, am 22. Juni 1919, mit 237 gegen 138 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Vertrag an, sodass die Regierung Bauer am 28. Juni 1919 den Versailler Vertrag ohne Abstriche unterzeichnen musste.
    Man mag aus formaljuristischer Sicht so etwas einen Vertrag nennen, aber inhaltlich und von der Zielsetzung her war das eine glatte Erpressung.

    Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.

  2. #502
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    ...
    Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.
    Aus heutiger Sicht also sittenwidrig und damit null und nichtig !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #503
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sind die Seiten wirklich informativ oder greifen sie zu Manipulation:

    Auf der Seite heißt es:



    Es ist klar verständlich, warum man mit eine mehrseitigen pdf verlinkt anstatt mit anderen Quellen diese Urteils, wie z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]. Ein pdf gehen die wenigsten durch, sie gehen nach der Aussage auf der Seite.

    In dem Urteil nichts vom Deutschen Kaiserreich noch vom Waffenstillstand im Jahre 1918.............................................. ....................................

    Dornröschen, warum greift die Seite zur Manipulation?

    Noch mal ein Kleinigkeit zu Gesetzen:

    Gesetze haben ein Ausfertigungsdatum und ein Datum der Fassung. Das Ausfertigungsdatum gibt das Datum an, an dem das Gesetz erlassen wurde, die Fassung die letzte Änderung.

    Das [Links nur für registrierte Nutzer]6.

    Das [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das [Links nur für registrierte Nutzer]

    Fällt dir etwas auf, Dornröschen? Das StAG hat das selbe Ausfertigungsdatum wie das RuStAG von 1913 und das hat seinen Grund, denn es ist immer noch das RuStAG von 1913.

    Ach ja, noch eine Frage wurde Deutschland 1918 besetzt durch die Alliierten?

    Ach ja, seit wann ist der Versailler Vertrag kein Friedensvertrag mehr?


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hier geht es ja um die Wiedervereinigung, die auch sehr dubios finde und nicht Durchblicke.

  4. #504
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Aus heutiger Sicht also sittenwidrig und damit null und nichtig !
    Unter diesem Aspekt betrachte ich den Versailler Vertrag auch.

    So eine Unterwerfungsurkunde Friedensvertrag zu nennen, ist eine Verhöhnung des Völkerrechts!

    Deshalb wird der Versailler Vetrag auch oft zurecht als Schanddiktat bezeichnet.

  5. #505
    Deutschtümler Benutzerbild von FloridaGerd
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    Standard AW: Reichsbürger

    Reichsbürger sind ...

    Deutsche, die vor allem den Unterschied zwischen konstitutiv und deklaratorisch nicht zu kennen scheinen, einen besonderen Fetisch in Bezug auf Gesetzestexte zu haben scheinen, jedoch umso weniger Kenntnis von Rechts- oder Staatsrechtslehre besitzen.

  6. #506
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Dein ewiges Verdrehen von Inhalten mittels juristischer Spitzfindigkeiten nervt nicht minder!

    Ich zitiere nur kurz einen Abschnitt aus Wiki:



    Man mag aus formaljuristischer Sicht so etwas einen Vertrag nennen, aber inhaltlich und von der Zielsetzung her war das eine glatte Erpressung.

    Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.

    Das sehe ich auch so und seitdem müssen wir zahlen und werden ausgeraubt. Die USA lebt nur davon, Kriege anzuzettel und dan auszurauben. Deshalb muß Azzad weg un deshalb mußten die anderen weg. Es sind immer vorgeschobene , erfundene Kriegsgründe. Jetzt wird Rußland zum Feind erklärt und die Satanisten reiben sich schon die Hände über die Gewinne.

    DieScheinerei daran ist, daß unsere Marionetten mit der Zeit, immer mehr abgetreten haben, statt einen Friedenvertrag abzuschließen. Denke unter Kennedy wäre das möglich gewesen.

  7. #507
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Leben wir wirklich in einer Scheinwelt, Dornröschen oder bauen sich einige Menschen um die Prämisse "Weil es nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden" eine Scheinwelt auf?

    Tschuldigung, Dornröschen, aber wenn ich Sätze lese, wie das Grundrecht ist ein Seerecht, dann bezweifel ich, dass derjenige nach der Wahrheit sucht, sondern nur Bestätigungen für seine Ansichten konstruiert.

    Dinge zu Hinterfragen ist nichts falsches, aber es geht darum sich zu informieren und nicht darum etwas zu konstruieren.



    Es ist doch komisch, wegen der DUNS-Nummer einiger deutscher Ministerien, wird die Behauptung aufgestellt die Bundesrepublik sei kein Staat. Aber was ist dann z.b. mit Dänemark, der Folketing als auch der oberste dänische Gerichtshof haben eine DUNS-Nummer?

    Wenn die Bundesrepublik ein GmbH sein soll, warum gibt es dann Widersprüche mit dem GmbH-Gesetz und dem HGB? Warum muss die Bundesrepublik denn eine GmbH? Warum nicht eine Verein, eine AG?

    Oder nehmen wir doch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Leute berufen sich auf die Urteile des BVerfG zum Grundlagenvertrag, zum Reichskonkordat.

    Wenn man etwas mit einem Urteil begründet, dann müsste eigentlich das gesamte Urteil gelten, oder?



    HAbe noch ein paar sehr interessante Seiten gefunden, muß ich aber erst genau durchlesen. Stelle fest, daß auch hier schon Leute versuchen die Wahrheit zu verdrehen von irgendwelchen Experten im Netz. Muß diese Seiten erst überprüfen.

  8. #508
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    Standard AW: Reichsbürger

    Ein Gedanke.
    Der Westen ist durch die Alliierten nach wie vor besetzt. Die DDR war von Rußland besetzt. Wurde damals ein Friedensvertrag geschlossen mit Rußland?
    Wenn das so wäre, dann wäre der Osten ein souveränes Land wo die westlichen Allierten eigentlich nichts zu melden hätten.

    Wer kennt sich damit aus, was damals gelaufen ist?

  9. #509
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    Standard AW: Reichsbürger

    Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
    "RuStAG-1913" vom 22. Juli 1913


    Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken
    Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
    Gegeben Balholm, an Bord M. Y. "Hohenzollern", den 22. Juli 1913.
    (L. S.) Wilhelm.
    Delbrück.
    Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, angenommen am 29. Mai 2008 durch den Volks-Bundesrath.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    BuStAG vom 1. Juni 1870
    „§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust“[Links nur für registrierte Nutzer].
    RuStAG vom 22. Juli 1913
    „§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3 bis 32) oder die [Links nur für registrierte Nutzer] (§§ 33 bis 35) besitzt.“
    RuStAG vom 5. Februar 1934
    „§1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.
    RuStAG vom 1. Januar 1988
    „§1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.
    StAG vom 1. Januar 2000
    „§1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“[Links nur für registrierte Nutzer].
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    DAs wurde mehrmals geändert.

  10. #510
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    Standard AW: Reichsbürger

    Deutsche Staatsangehörigkeit
    Deutsche Staatsangehörigkeit, seit dem 5. Februar 1934 Bezeichnung für die [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] einer Person zum [Links nur für registrierte Nutzer].
    Sie unterscheidet [Links nur für registrierte Nutzer] von [Links nur für registrierte Nutzer], die im [Links nur für registrierte Nutzer] geboren wurden und in der Regel eine [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] besitzen.
    Die deutsche Staatsangehörigkeit wird alternativ auch als einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit, [Links nur für registrierte Nutzer], deutsche [Links nur für registrierte Nutzer] und deutsche Bundesbürgerschaft bezeichnet.
    Darüber hinaus existierten noch die Termini [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer].
    Im [Links nur für registrierte Nutzer] galt zwischen 1871 und 1913 das [Links nur für registrierte Nutzer] des [Links nur für registrierte Nutzer].
    Dieses ward im Sommer 1913 durch eine [Links nur für registrierte Nutzer] Fassung, dem [Links nur für registrierte Nutzer] abgelöst, die bis Januar 1934 galt.

    weiterlesen


    Siehe auch

    • [Links nur für registrierte Nutzer]
    • [Links nur für registrierte Nutzer]
    • [Links nur für registrierte Nutzer]
    • [Links nur für registrierte Nutzer]

    Fußnoten
    ·[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 20. Dezember 2013
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 8. Juni 2013
    ··[Links nur für registrierte Nutzer]: Jenseits der Grenzen. 1000 Jahre Volks- und Auslandsdeutsche, Grabert-Verlag-Tübingen 1987, Reihe: „Veröffentlichungen aus Hochschule, Wissenschaft und Forschung“, Band XII, [Links nur für registrierte Nutzer], S. 83
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 20. Dezember 2013
    ·· So erhielt am 25. Februar 1932 der [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit mit seiner [Links nur für registrierte Nutzer] in den damaligen [Links nur für registrierte Nutzer] verliehen.
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 20. Dezember 2013
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 20. Dezember 2013
    ·· Bundesgesetzblatt Teil III, 102-1: Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Giederungsnummer 102-1 veröffentlichen Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist.
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 28. November 2013
    ·· Hier gilt es zu bedenken, dass es zurzeit drei Varianten eines Antrages auf Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsurkunde existieren: a.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Artikel 116.1 GG (1950), b.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund der Sammeleinbürgerungen des Großdeutschen Reiches (1938) und c.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913). Bei der Letzteren muss bei Antragstellung die Anlage V (V = Vorfahren) beigefügt werden.
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 19. Juli 2015
    ··[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 4. November 2013

    1. ·[Links nur für registrierte Nutzer], abgerufen am 10. August 2013


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