„Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
(Theodor Körner 1791-1813)
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
Man muß es so sehen: die glitschigen Begriffshülsen "Menschenrechte", "Freiheit" und "westliche Werte" sind von unseren Politikern ausgesprochen, nur Codewörter für die Atomisierung der Völker und ihre Überführung in die Sklaverei.
Zum Eingangsbeitrag: gut so. Russland ist vernünftig. Der europäische Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein NWO-Organ.
Da übernimmt das Nilpferd gleich noch die reißerische Schlagzeile der Propaganda Welle.
Zum Inhalt, die Russen passen sich in dieser Hinsicht den USA an, der besten Demokratie schlechthin, daher sollte es doch für Westler ein Grund zum feiern sein.
Ich verstehe den Thread gar nicht.
Wem interessiert denn "Internationales" Recht?
Die USA? China? Brasilien? Türkei? Iran? Israel? Australien?
Der Europäische Gerichtshof ist außerdem für die EU (Europäischen Union!) da und für sonst niemand!
Russland hat das einzig richtige gemacht. Es war sogar schon lange überfällig.
Dann gibt es noch den "Internationalen Gerichtshof", an dem sich im Ernstfall auch keiner hält. Hat die USA in der Vergangenheit auch schon bewiesen.
Der Titel des Threads ist etwas reißerisch, aber ansonsten ist das Ganze keine Nachricht wert.
Wieso sollte sich Rußland an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte halten? Rußland ist ein asiatischer Staat, kein europäischer.
Du irrst. Siehe Wikipedia: [Links nur für registrierte Nutzer]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der [Links nur für registrierte Nutzer] (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer], der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des [Links nur für registrierte Nutzer] beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von [Links nur für registrierte Nutzer] und dem [Links nur für registrierte Nutzer] sämtliche international anerkannten [Links nur für registrierte Nutzer] Staaten einschließlich [Links nur für registrierte Nutzer], der [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und der drei Kaukasusrepubliken [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] der Jurisdiktion des EGMR.[Links nur für registrierte Nutzer]
Whatever you do, do no harm!
Und? Das interessiert trotzdem keinen?!
Russland hätte mal lieber gleich ganz austreten sollen. Erst recht nach den ganzen Sanktionen.
Auch hier verweise ich auf Wikipedia
Der neue ständige Gerichtshof seit dem 11. Zusatzprotokoll zur EMRK[[Links nur für registrierte Nutzer]]
Das 11. Zusatzprotokoll,[Links nur für registrierte Nutzer] das am 1. November 1998 in Kraft trat, gestaltete den Schutzmechanismus der EMRK grundlegend um und markierte die Geburtsstunde des EGMR in seiner heutigen Form. Der Gerichtshof wurde in ein ständiges Gericht umgewandelt, das ganzjährig tagt und mit hauptberuflich tätigen Richtern besetzt ist. Die Individualbeschwerde wurde für alle Mitgliedsstaaten obligatorisch und ist nun unmittelbar an den Gerichtshof zu richten, der als einziges Organ zur Entscheidung über sie berufen ist. Damit einher ging die Auflösung der Europäischen Kommission für Menschenrechte. Ebenso entfiel die Entscheidungsbefugnis des Ministerkomitees, dessen Kompetenz darauf beschränkt wurde, die Umsetzung der Urteile des EGMR zu überwachen.
Die Reform führte zugleich zu einer enormen Zunahme der Anzahl der Beschwerden. Um die Belastungen für den EGMR, die eine deutliche Erhöhung der Dauer von Verfahren zur Folge hatte, einzudämmen, wurde am 13. Mai 2004 das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK[Links nur für registrierte Nutzer] verabschiedet. Sein Inkrafttreten verzögerte sich bis zum 1. Juni 2010, da Russland lange Zeit die Ratifikation verweigerte
Whatever you do, do no harm!
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