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Thema: Terrorwarnung in München

  1. #681
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von ladydewinter Beitrag anzeigen
    Die werden die Pomme de terre noch richtig mit Mali verarschen..richtig.
    so ist es !

  2. #682
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von RUMPEL Beitrag anzeigen
    Und ich habe dir nachgewiesen, dass dein dämliches Geschreibsel fürn A*** ist. ...
    Nachgewiesen hast du nichts. Du hast gelabert, mehr nicht. Du kannst noch nicht mal eine Entscheidung benennen, auf die Scholz sich angeblich bezieht.

  3. #683
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Bei Bürgerkriegsflüchtlingen greift die Ausnahmeregelung § 23 AufenthaltsG in Verbindung mit § 18(4) 2 AufenthaltsG, die eine Aufenthaltserlaubnis begründet aus humanitären Gründen. Im Sinne der Vorschrift geht man von moralischen oder sittlichen Überlegungen aus, Not, allgemeine Bedrängnis, vor allem aber kein Einzelschicksal (vgl. BVerwG, U.v. 17.2. 1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 = EZAR, 240 Nr. 4) Die Not ist unerheblich, es darf nicht als Einzelschicksal zu verstehen sein. Das betroffene Rechtsgut ist in der Regel Leib oder Leben, persönliche oder Religionsfreiheit. Wie schon mehrfach ausgeführt, handelt es sich hier um keine rechtliche Verpflichtung eines Landes sondern eine Kann-Bestimmung, die im Falle der Bundesregierung auf Kriegsflüchtlinge angewandt wird, hier Syrien, Irak Afghanistan. Das BAMF hat für 2015 57.000 Anerkennungen ausgesprochen, nach der GFK gem. § 60 (1) AufenthaltsG, AE nach § 25 AufenthaltsG.
    Humanitäre Hilfe lässt sich schwer in §§ pressen. Man gewährt sie oder man gewährt sie nicht.

  4. #684
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Nachgewiesen hast du nichts. Du hast gelabert, mehr nicht. Du kannst noch nicht mal eine Entscheidung benennen, auf die Scholz sich angeblich bezieht.
    Du warst immer noch nicht kalt duschen. Warum nicht? Dazu brauchst weder Stadion noch Appretur.

  5. #685
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
    Du Schwachkopf hast vor 2 Std. Behauptet, dass das an der Tagesordnung sei. Dabei ist der letzte Vorfall über 3 Jahre her, wobei das Opfer eine gewisse Mitschuld getragen hat.



    Das ist vom Gericht einwandfrei festgestellt worden. Du Schreinerhelfer wirst gar nichts können.
    Quelle ? Hattest du Akteneinsicht oder woher stammt diese Behauptung?

  6. #686
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Bei Bürgerkriegsflüchtlingen greift die Ausnahmeregelung § 23 AufenthaltsG in Verbindung mit § 18(4) 2 AufenthaltsG, die eine Aufenthaltserlaubnis begründet aus humanitären Gründen. Im Sinne der Vorschrift geht man von moralischen oder sittlichen Überlegungen aus, Not, allgemeine Bedrängnis, vor allem aber kein Einzelschicksal (vgl. BVerwG, U.v. 17.2. 1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 = EZAR, 240 Nr. 4) Die Not ist unerheblich, es darf nicht als Einzelschicksal zu verstehen sein. Das betroffene Rechtsgut ist in der Regel Leib oder Leben, persönliche oder Religionsfreiheit. Wie schon mehrfach ausgeführt, handelt es sich hier um keine rechtliche Verpflichtung eines Landes sondern eine Kann-Bestimmung, die im Falle der Bundesregierung auf Kriegsflüchtlinge angewandt wird, hier Syrien, Irak Afghanistan. Das BAMF hat für 2015 57.000 Anerkennungen ausgesprochen, nach der GFK gem. § 60 (1) AufenthaltsG, AE nach § 25 AufenthaltsG.
    Humanitäre Hilfe lässt sich schwer in §§ pressen. Man gewährt sie oder man gewährt sie nicht.
    Dieses Hin- und her-paragrafisieren geht ja jetzt hier schon eine ganze Weile.

    Ich weiss ja nicht, was ihr für Jobs habt. Aber hier müssen Juristen ran. Sonst wird es Brühe.
    Das sieht ja alles immer schwer beeindruckend aus, aber dieses Feld gehört den Vollprofis. Aber macht mal weiter. Sieht gut aus.

  7. #687
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Dieses Hin- und her-paragrafisieren geht ja jetzt hier schon eine ganze Weile.

    Ich weiss ja nicht, was ihr für Jobs habt. Aber hier müssen Juristen ran. Sonst wird es Brühe.
    Das sieht ja alles immer schwer beeindruckend aus, aber dieses Feld gehört den Vollprofis. Aber macht mal weiter. Sieht gut aus.
    Vielleicht ist das nicht ausreichend rübergekommen, aber ich habe diese Ausnahmeregelung damit begründet, dass sie in Ausnahmefällen nur für bestimmte Gruppen gelten soll. Z.B. für Leute aus den Kriegsgebieten. Lass das maximal 200.000 Leute sein. Der Rest ist einfach eingeschwemmt, aber nicht weil die Kanzlerin sie eingeladen hat, sondern und das sollte man nicht vergessen, weil Österreich sie einfach durch gewunken hat und einige Balkanstaaten auch, die selbst das Dublin Abkommen unterzeichnet haben. Die Grenzer waren vollkommen überfordert und hätten in dem Fall die Grenze schließen müssen. Allerdings gibt es auch diese Ausnahmeregelung, dass Deutschland dann die Grenze aufmacht, wenn es in Österreich oder Ungarn zu einer humanitären Katastrophe gekommen wäre. Allerdings nur für Kriegsflüchtlinge. Jetzt passiert natürlich das, was kriminell ist, aber nicht von der Regierung sondern von den Flüchtlingen. Sie werfen ihre Papiere weg und schwemmen somit illegal ins Land. Die Grenzer konnten das nicht aufhalten, da sie keine Anweisung hatten die Grenze zu schließen. Das jedoch ist kein Verbrechen der Kanzlerin sondern der Versuch eine Katastrophe zu vermeiden. Zur Antragstellung wegen Verstoßes gegen § 96 AufenthaltsG reicht es definitiv nicht.

  8. #688
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    .... Diese Maßnahmen haben auch psychologische Bedeutung. Die Bevölkerung soll ihre Polizei im Einsatz sehen und fühlen, hier werde alles Machbare zu ihrem Schutz getan.
    Tatsächlich haben diese Maßnahmen eine andere psychologische Bedeutung. Die Polizei soll die Polizei jener Regierung, deren Land Deutschland nicht mehr ist, im Einsatz sehen und fühlen, daß sich Abwehrmaßnahmen gegen die Invasoren zum eigenen Nachteil auswirken werden.

    Diese Polizei ist eine Schutztruppe für die angehenden Schlägerdivisionen, zu denen die längst gewaltsozialisierten Machetenschwinger und Bombenleger demnächst ausgebildet werden ("Integration"), damit hier keiner aufmuckt, wenn die Politik auch noch die letzten Euros aus Omas Sparstrumpf stiehlt. Egal, welches Etikett auf dem Diebstahl klebt: "soziale Gerechtigkeit", "Klimaschutz", "Flüchtlingssoli", "Eurorettung", "Kampf gegen Rechts", "Gender Gaga" und weitere kreative Projektnamen, mit denen sich Progressive vor den Karren spannen lassen um Dinge zu unterstützen, die sie wissentlich nie unterstützen würden, durch deren Unterstützung sie sich aber als bessere Menschen fühlen und direkt anfangen, die vermeintlich Bösen, Dummen und Ewiggestrigen in der Nachbarschaft zu denunzieren. Ich zähle schon die Tage, bis ich einen gelben "Packstern" tragen muss und ein Schild mit dem Slogan "geht nicht zu rechten Ärzten" an der Tür hängt - mit Amtssiegel.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
    Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens



  9. #689
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Selbst wenn dort ne Bombe wie in FR hochgehen sollte und Tote zu beklagen sind, wird's genau wie in FR, noch keinen Bürgerkrieg geben. aber Rechts würde gewinnen. wie Le Pen.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
    RF

    Deutschland den Deutschen
    Ami go home

  10. #690
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    Standard AW: Terrorwarnung in München

    Zitat Zitat von AbsolutRelativEr Beitrag anzeigen
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    Ich glaube zwar dass das nur eine Fakeaktion war um dem Volk zu zeigen wie gut sie doch geschützt werden.... Aber falls da doch was drann bsein sollte dann können wir uns auf ein knalliges 2016 freuen
    M W hat man Sexualmobbing getarnt damit.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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