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Thema: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

  1. #1
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    Standard Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

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    und zwar gegen das Deutsche Volk...werkverträge und SubUnternehmertum seinen Grundlage für "freie" Märkte und öffene Konzerne Flexibilität...
    zeitgleich sagten die Chefs der Arbeitgeberverbände, dass der Staat sparen muss um die Schuldenbremse einhalten zu können...

    Vorschlag eins: BULLSHIT
    Vorschlag zwei: OKAY - ABER DANN FANGT MAL DAMIT AN Stichwort "Refugees" achsjo sind ja Fachkräfte...

  2. #2
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Diese Forderung der Arbeitgeber besteht schon seit der Zeit von Bismark.

    Richtig ist jedoch, dass Jungunternehmer einer enormen finanziellen Belastung ausgesetzt sind.
    Die BG Bau kann es, als Beispiel, kaum abwarten, dem Jungunternehmer die Rechnung zu schicken, sobal er das Gewerbe angezeigt habe, sie überschlägt sich darin.

  3. #3
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Diese Forderung der Arbeitgeber besteht schon seit der Zeit von Bismark.

    Richtig ist jedoch, dass Jungunternehmer einer enormen finanziellen Belastung ausgesetzt sind.
    Die BG Bau kann es, als Beispiel, dem Jungunternehmer kaum abwarten, ihm die Rechnung zu schicken, sie überschlägt sich darin.
    und das finanzamt ebenso. es überschlägt sich im jahr 15 darin, den zu erwartenden umsatz 2016 zu schätzen und die vorauszahlungen festzulegen.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  4. #4
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    und das finanzamt ebenso. es überschlägt sich im jahr 15 darin, den zu erwartenden umsatz 2016 zu schätzen und die vorauszahlungen festzulegen.
    Das Finanzamt geht anders vor.

    Als Jungunternehmer kannst Du gem. § 19 Abs. 1 UStG zum Kleinunternehmer optieren, und hättest hinsichtlich Deines Umsatzes keinerlei weiteren Kontakt mit der Finanzbehörde, nur über der Einkommensteuer.

    Optierst Du dagegen nicht nach § 19 Abs. 1UStG, so bist Du zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, für den Zeitraum der ersten zwei Jahre dann als monatliche Voranmeldung.

    Du siehst, das Finanzamt geht sehr logisch vor, da Du immer nur im Nachhinein beschwert wirst, wobei die Umsatzsteuerzahlung keine Beschwerung darstellen könne, da nichts aus eigener Tasche entrichtet werde.

    Die Beschwerung erfolgt erst mit der Bescheidung der Einkommensteuererklärung, die erst nach abgeschlossener Periode erfolgt, in welchem der Jungunternehmer zu Einnahmen gelangt sei, und dieses kann einen zeitlichen Abstand von 20 Monaten ausmachen, oder mehr.

  5. #5
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt geht anders vor.

    Als Jungunternehmer kannst Du gem. § 19 Abs. 1 UStG zum Kleinunternehmer optieren, und hättest hinsichtlich Deines Umsatzes keinerlei weiteren Kontakt mit der Finanzbehörde, nur über der Einkommensteuer.

    Optierst Du dagegen nicht nach § 19 Abs. 1UStG, so bist Du zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, für den Zeitraum der ersten zwei Jahre dann als monatliche Voranmeldung.

    Du siehst, das Finanzamt geht sehr logisch vor, da Du immer nur im Nachhinein beschwert wirst, wobei die Umsatzsteuerzahlung keine Beschwerung darstellen könne, da nichts aus eigener Tasche entrichtet werde.

    Die Beschwerung erfolgt erst mit der Bescheidung der Einkommensteuererklärung, die erst nach abgeschlossener Periode erfolgt, in welchem der Jungunternehmer zu Einnahmen gelangt sei, und dieses kann einen zeitlichen Abstand von 20 Monaten ausmachen, oder mehr.
    die einkommenssteuervorauszahlung wird im voraus geleistet wie der name schon sagt. grundlage für die höhe ist u.a. der umsatz den du als einzelunternehmer erlöst.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  6. #6
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    die einkommenssteuervorauszahlung wird im voraus geleistet wie der name schon sagt. grundlage für die höhe ist u.a. der umsatz den du als einzelunternehmer erlöst.
    Der erwirtschaftete Umsatz stellt keine Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuererklärung dar. Damit ist der erwirtschaftete Umsatz nicht maßgebend für die Bescheidung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.

    Hier irrst Du.

    Die Begriffe genauer ansehen, welches Einkommen tatsächlich zur Besteuerung der natürlichen Person führen kann.

  7. #7
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Der erwirtschaftete Umsatz stellt keine Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuererklärung dar.

    Hier irrst Du.

    Die Begriffe genauer ansehen, welches Einkommen tatsächlich zur Besteuerung führen kann.
    der umsatz direkt nicht. der gewinn der daraus erwirtschaftet wird, eben schon. und da das eine ohne das andere nix ist, trägt der umsatz eben schon dazu bei. finanzgerichte eiern wg. weit lapidareren dingen jahrelang umher.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
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    Mahatma Gandhi

  8. #8
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    der umsatz direkt nicht. der gewinn der daraus erwirtschaftet wird, eben schon. und da das eine ohne das andere nix ist, trägt der umsatz eben schon dazu bei. finanzgerichte eiern wg. weit lapidareren dingen jahrelang umher.
    Wie bereits oben erwähnt:

    Die Begriffe genauer ansehen, welches Einkommen tatsächlich zur Besteuerung der natürlichen Person führen kann.

    Hinweis:
    Du kannst als Unternehmer einen sehr hohen Umsatz haben und trotzdem nicht zur personenbezogenen Besteuerung herangezogen werden.

  9. #9
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    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
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    und zwar gegen das Deutsche Volk...werkverträge und SubUnternehmertum seinen Grundlage für "freie" Märkte und öffene Konzerne Flexibilität...
    zeitgleich sagten die Chefs der Arbeitgeberverbände, dass der Staat sparen muss um die Schuldenbremse einhalten zu können...

    Vorschlag eins: BULLSHIT
    Vorschlag zwei: OKAY - ABER DANN FANGT MAL DAMIT AN Stichwort "Refugees" achsjo sind ja Fachkräfte...
    eine Ausschaffung aller nicht arbeitender Ausländer wäre ein guter Anfang um zu sparen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Arbeitgeber wollen Änderung Sozialgesetze

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    eine Ausschaffung aller nicht arbeitender Ausländer wäre ein guter Anfang um zu sparen.
    Wie immer wird am falschen Ende gespart.

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