Das Bild ist auch sehr stark bearbeitet/zusammengefügt. Und zwar so schlecht, dass man es auf den ersten Blick erkennt.
Diese ganze Seite (war auf diesem Facebook) war ein Fake. Da wollte sich ein Spassvogel einen Scherz erlauben. So wie ich gehört habe, ist derjenige, der hinter dieser Seite stecke, ein AfD-Anhänger.
Auch das erkannte man sofort (zumindest wenn man mal die gesamte Seite gesehen hat).
Wie soll ich das zeigen? Wenn man sich ein bisschen damit auskennt, erkennt man das sehr schnell, wenn ein Bild bearbeitet wurde, wenn Personen eingefügt wurden und sowas.
Doch, das ist ein Fake. Das ist zusammengestellt und zusammengeschnitten. Und die einzelnen Personen, die man auf dem Bild sieht, sind übrigens Amerikaner.
Für den ganzen Blödsinn soll ein AfD-Anhänger verantwortlich sein, der sich einen Scherz erlauben wollte. Auch das erkennt man doch auf den ersten Blick.
Ich sags mal so - sollte die AFD in die Parlemente kommen, wird es für die Grünen , SPD und CDU Merkel total ungemütlich - da werden skandale öffentlich gemacht werden und möglicherweise diese Gutmensch-Mafia mit Humanitas oder Miteinander e.V und wie die sich nennen geschlossen werden...
Die SPD und die Grünen haben viel zu verlieren einmal ihre Posten und ihr Geld und was noch schlimmer ist - evtl sogar dass eines Tages Köpfe rollen werden...
Deswegen treten diese Parteien mit ihren Antifa Schergen so hart auf die Kante - damit Sie nicht ihre Posten verlieren....
Da war doch mal was - "der Einzug der AFD in den Bundestag muss mit allen Mitteln verhindert werden" - oder ähnlich!
[Links nur für registrierte Nutzer]Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
...
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
...
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
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