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Thema: Baden-Würrtemberg verabschiedet Kopftuchgesetz

  1. #1
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Kopftuchverbot per Gesetz

    Kultusministerin Annette Schavan hat Dampf gemacht. Nur einen Monat nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt: Lehrerinnen ist damit das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht ein für alle Mal verboten. Nur katholische Nonnen müssen ihre Tracht nicht ablegen.

    Damit ist Baden-Württemberg als erstes Bundesland der deutlichen Einladung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, die Kopftuchfrage politisch zu klären und per Gesetz zu regeln. Im Schulgesetz des Landes soll künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden, wie Kultusministerin Annette Schavan in Stuttgart sagte.

    Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin im Ländle unterrichten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam, sagte Schavan bei der Vorstellung des Entwurfs. Da man ähnliches von christlichen oder jüdischen Symbolen nicht behaupten könne, so räsoniert die Landesregierung, sollen diese nicht verboten werden. Der Gesetzentwurf erreiche das angestrebte Kopftuchverbot und bestätige gleichzeitig die christlich-abendländischen Werte als Grundlagen der Erziehung, sagte Schavan.

    Ausnahmen für Religionslehrerinnen

    An seiner Ausarbeitung wirkte der renommierte Tübinger Verfassungsexperte Ferdinand Kirchhof mit. In dem Entwurf heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

    Ausnahmen sollen für den Religionsunterricht gelten. Auch Referendarinnen dürfen künftig noch ein Kopftuch tragen. Letztere Regelung ist der Tatsache geschuldet, dass der Staat ein Ausbildungsmonopol für Lehrer hat, Kopftuchträgerinnen aber nicht von einer Ausbildung ausgeschlossen werden sollen. Nur unterrichten dürfen sie nach ihrer Ausbildung an den öffentlichen Schulen nicht - es sei denn, sie trennen sich vom Kopftuch. Schülerinnen dagegen dürfen auch künftig in der Schule ein Kopftuch tragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Kopftuchverbot ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Ende September für verfassungswidrig erklärt. In dem Rechtsstreit ging es um die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuchs die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst untersagt worden war. Sieben der 16 Bundesländer hatten daraufhin ein gesetzliches Verbot angekündigt.

    Die CDU-Politikerin Schavan hat sich mit ihrem schnellen Vorstoß offenbar gegen ihre Kabinettskollegin von der FDP, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, durchgesetzt. Sie hatte bislang eine Gleichbehandlung aller Religionen verlangt. Am Dienstag jedoch begrüßte auch sie den Vorschlag: In der FDP-Fraktion finde er große Zustimmung. Vorher hatten Mitglieder der FDP-Fraktion noch darauf geschimpft, wie die Kultusministerin mit dem neuen Gesetz vorpresche. In der CDU-Fraktion wurde die Vorlage nach Schavans Worten einstimmig verabschiedet. Die Christdemokratin will auch der Opposition Gespräche anbieten, um einen Konsens zu erreichen.

    Werwigk-Hertneck erklärte: "Wir können es uns nicht noch einmal erlauben, eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hinzunehmen." Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 24. September verkündeten Urteil betont, die möglichern Gesetzesänderungen der Bundesländer müssten die Gleichbehandlung aller religiöser Symbole garantieren. Schavan sagte: "Die Geschichte des Kopftuchs ist immer auch eine Geschichte eines politischen Symbols." Bei dem geplanten Verbot gehe es daher nicht primär um das religiöse Symbol. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 11. November beschließen. Das Gesetz soll noch im laufenden Schuljahr in Kraft treten.

    (c) Spiegel Online
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  2. #2
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    Kopftuchverbot per Gesetz
    ...verstösst dies nicht gegen die Verfassung (Grundgesetz)

    Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit. (Mahatma Gandhi):

    Ganz Meine Meinung !

  3. #3
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    Original von Siran
    Kopftuchverbot per Gesetz
    bravo !

    hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  4. #4
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!
    es verstösst aber gegen die Verfassung!!!

    Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit. (Mahatma Gandhi):

    Ganz Meine Meinung !

  5. #5
    Großadmiral
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    Genau!

    @ Schakal, nein verstößt nicht gegen die Verfassung!
    In der Türkei verstößt es doch gegen die Verfassung, mit Schuhen in eine Kirche...Tempel...dingsda, Moschee nennt ihr das doch,zugehen!

  6. #6
    Rosenpflücker
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    Original von Der Schakal
    hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!
    es verstösst aber gegen die Verfassung!!!
    quatsch, das verfassungsgericht hat doch entsprechend entschieden...
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  7. #7
    Großadmiral
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    Auserdem heißt es Grundgesetz.

  8. #8
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Das Bundesverfassungsgericht hat über dieses Gesetz natürlich noch nicht entschieden. Das ist ja noch ganz neu. Allerdings wurde das Gesetz mit Hilfe eines Sachverständigen für Verfassungsrecht und auf der Grundlage des alten BVG-Urteils zum Kopftuch geschrieben.

    Übrigens geht es ja, wie im Artikel dann klar wird, nur um das Tragen von Kopftüchern im Unterricht, nicht um ein generelles Kopftuchverbot.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  9. #9
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    nach meiner ...

    Artikel 2
    [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Artikel 4
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.



    also hmmm ...

    Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit. (Mahatma Gandhi):

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  10. #10
    Großadmiral
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    Im Unterricht gehört sowas auch nicht hin. In der Türkei wär sowas ein Skandal, wenn jemand in einer staatl. Einrichtung, nicht mit einem Kopftuch herumlaufen würd. Als Lehrerin z.B.

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