Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates. In der Politik- und Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab, dem die Kompetenz-Kompetenz[1] zugestanden wird. Die deutschen Länder sind mangels Unabhängigkeit nach außen keine (souveränen) Staaten im Sinne des Völkerrechts,[2] sondern mit eigenständiger staatlicher Hoheitsmacht[3] ausgestattete Gliederungseinheiten des Bundesstaates, der Völkerrechtssubjekt ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]