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Thema: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

  1. #61
    Einsiedler Benutzerbild von Coriolanus
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Der sogenannte Schutzsuchende, kann sich weder zu einer Lands- noch zu einer Landesplage entwickeln, da man die Plage mit dem Land vermählte, ohne etwas hinzuzudichten.

    Demnach sind Schutzsuchende eine Landplage, die die Landespolitiker des Landtags, und Bundespolitiker aus dem Bundestag, eingeschleppt haben.
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  2. #62
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von Apostate Beitrag anzeigen
    Den Fund denkt sich der Deutsche, im Gegensatz zum Bund, so gut wie nie im Genitiv, wenn er sich daran macht, zwei Wörter zu vermählen.

    Sonst müsste schon lange und folgerichtig von Fundessachen, Fundesbüro, Fundeslager oder Fundesstück die Rede sein.
    Wie beim Grunds tück

  3. #63
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Nichts könnte falscher sein, als den Rat bei Wortehen ins Genitiv, geschweige denn in die Mehrzahl zu setzen. Dennoch sagt man im Hochdeutschen Ratspräsident, Ratsvorsitzende, Ratsverordnung, Ratsbeschlüsse.

    Nun kann dies der Unterscheidung dienen, damit klar ist, daß beim Ratgeber, dem Ratschlag oder dem Ratlosen etwas anderes gemeint ist. Die Frage ist, wozu es das braucht. Der Rat ist sich in seinem Ursprungswort gleich, nimmt aber mit anderen Wörtern verheiratet eine andere Bedeutung ein.

    Um diese andere Bedeutung anzuzeigen, behilft man sich einmal mit einem Zusatzlaut, was in einer tonalen Sprache nicht der Fall wäre?
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  4. #64
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Das Wasser zeigt wie das Volk eine unüberschaubare Menge an, hat es aber nicht nötig, sich bei der Hochzeit mit anderen Wörtern mit Zusatzlauten zu verzieren, im Gegensatz zum Volk, das geradezu danach schreit.

    So ist denn zum Glück auch nicht vom Wassersball, Wasserskopf, der Wassersstrasse oder dem Wasserspark die Rede, leider aber vom 'Volxball', 'Volxpark' usw.
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  5. #65
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Not und Stand ergeben einen Notstand. Erlässt man dazu ein Gesetz, ergibt sich das Notstandsgesetz. Was bitteschön hat dieses verflixte, zischelnde s dort auf einmal zu suchen und würde Notstandgesetz nicht soviel besser klingen?
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  6. #66
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von Apostate Beitrag anzeigen
    Not und Stand ergeben einen Notstand. Erlässt man dazu ein Gesetz, ergibt sich das Notstandsgesetz. Was bitteschön hat dieses verflixte, zischelnde s dort auf einmal zu suchen und würde Notstandgesetz nicht soviel besser klingen?
    Das heißt ja auch so. Notstandgesetz.

  7. #67
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von Apostate Beitrag anzeigen
    Schon klar, Du wirst aber sehr schnell feststellen, wie oft das Genitiv-s verwendet wird, wo es gar keinen Sinn macht, wie zum Beispiel beim Heizungsmonteur.

    Und darauf will ich hinaus.
    Das ist ein Fugen S, kein Genitiv S.
    Mann.Oder eher: Blödmann.

  8. #68
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das heißt ja auch so. Notstandgesetz.
    Fugen S. Notstandsgesetz.Aber: Verbandkasten.Aber: Verbandsplatz.

  9. #69
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Fugen S. Notstandsgesetz.Aber: Verbandkasten.Aber: Verbandsplatz.
    Aber erst seit einiger Zeit. Früher hieß es noch Notstandgesetz, teilweise auch Notstand - Gesetz geschrieben

  10. #70
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    Standard AW: Die deutsche Sprache im Wandel der Zeit......

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das heißt ja auch so. Notstandgesetz.
    Du täuschst Dich und beantwortest die eigentliche Frage nicht. Schade, ich würde wirklich darum bitten, sich die Zeit zu nehmen und Jean Pauls Streitschrift über die Doppelwörter gründlich zu lesen. Sie ist auch überaus unterhaltsam, besseres Deutsch wird man nirgendwo finden.

    Deutsche Notstandsgesetze

    Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition, vom Deutschen Bundestag erlassen. Dies wurde von massiven Protesten der so genannten außerparlamentarischen Opposition („APO“) begleitet. Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung[1] ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen (Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg) sichern soll.

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