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Thema: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

  1. #1
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
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    Standard 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Hallo Leute,

    Vielleicht sind wir ja wirklich alle zu blöde zum Rechnen, aber folgende Geschichte ist einer Bekannten tatsächlich passiert.

    Sommer 2015 wird ein Einspruch form und fristgerecht bei Rechtsanwalt B eingelegt.
    Rechtsanwalt B wartet aber noch auf ein gerichtliches Schriftstück, was meiner Bekannten G. dann auch vom Gericht zugestellt wird,
    nicht aber dem Rechtsanwalt B.

    Rechtsanwalt B. bittet daraufhin die Bekannte, seine Mandantin also, um Zusendung dieses Schriftstückes.

    Mandant B. ist aber wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben, und bittet ihren Bekannten P., dieses Schriftstück beim Rechtsanwalt B. in den Briefkasten zu schmeissen.

    P. macht sich nun auf dem Weg zum Rechtsanwalt, wirft dieses Schriftstück aber nicht beim Rechtsanwalt B. ein,sondern versehentlich beim
    Rechtsanwalt L-T. ein, welcher auch für die Mandantin G. aber in einer ganz anderen anderen Sache tätig ist.

    P. ist also somit ein Fehler unterlaufen.

    Rechtsanwalt L-T erhält dieses gerichtliche Schriftstück, und meint nun ohne Mandatserteilung tätig zu werden, und legt ebenso Einspruch beim selben Gericht ein, und schickt G. eine Durchschrift.

    G. erhält also einen Brief vom Rechtsanwalt L-T und fällt quasi aus allen Wolken, und wendet sich sofort an Rechtsanwalt L-P um die Sache richtigzustellen,
    und das es sich hierbei um einen Irrläufer handelt, und Rechtsanwalt L-T dieses auch so dem Gericht mitteilen soll.

    Rechtsanwalt L-T meint nun, den Einspruch zurückzunehmen, und schreibt das so an das Gericht.

    Das Gericht (Amtsgericht) erhält das Schreiben von Rechtsanwalt L-T und sieht das Rücknahme des Einspruchs an, und verwirkt den Einspruch insgesamt.

    Der eigentlich in dieser Sache mandatierte Rechtsanwalt B. legt dann Rechtsmittel dagegen ein, weil ja auch er und seine Mandantin Einspruch eingelegt hatte, und dieser Einspruch ja nie zurückgenommen wurde.

    Das Amtsgericht sieht das anders, und meint, alle Einsprüche wären durch Schreiben des Rechtsanwalts L-T zurückgenommen.

    Rechtsanwalt B. legt dann gegen die Entscheidung des Amtsgericht wieder Rechtsmittel ein, und der Fall wird an das obergeordnete Landgericht zur Entscheidungsfindung abgegeben.

    Der Richter S. beim Landgericht schließt sich der Entscheidung des Amtsgericht an, und meint, dass Rechtsanwalt L-T eine falsche Formulierung gebraucht habe, wenn er geschrieben habe, den Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt L-T- hätte schreiben müßen seinen Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt B. meint nun, nichts mehr in der Sache tun zu können, da gegen die Entscheidung des Richters S. vom Landgericht keine Rechtsmittel mehr geben würde, und erläßt eine Rechnung von über € 600,--

    dazu kommen noch Gerichtsgebühren des Amtsgericht & Landgericht.

    Rechtsanwalt B. schlägt nun vor, Rechtsanwalt L-T zu verklagen und fordert mehr Geld von G. für die dann noch anzustrebende Klage.

    Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt L-T meint dieser, nichts falsch gemacht zu haben, und sieht einer Entscheidung der Gerichte sehr gelassen entgegen. Er sei schließlich Rechtsanwalt und Notar seit 1978 und habe jahrzehnte lange Erfahrungen.

    Meine Bekannte G. hatte dann an das Gericht geschrieben, und um Aussetzung gebeten, bis über den Fall entschieden sei, da man jetzt den Fall der Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt L-T melden möchte.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde dann Rechtsanwalt L-T vorgelegt, der sich aber den so wörtlich (ich zitiere) Geschriebenen Schwachsinn
    nicht durchlesen möchte, und verweigert die Herausgabe seiner Haftpflichtversicherung.

    Ich muss dazu schreiben, dass es sich bei Rechtsanwalt L-T durchaus um eine in seiner Stadt angesehene Persönlichkeit handelt,
    wahrscheinlich sogar mit besten Beziehungen in die aller-allerhöchsten politischen Kreise.
    Rechtsanwalt L-T gehört dem Kuratorium der Stiftung-Hahnenklee [Links nur für registrierte Nutzer] an.

    ************************************************** ************************************************** **************************************************

    Wie sollte sich meine Bekannte nun am Besten verhalten?

    Sie ist quasi am "Ende ihres Lateins" nach alledem
    Geändert von WikingerWolf (05.02.2016 um 14:40 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    a² + b² = c²


  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Kannste das mal aufmalen?

  5. #5
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    Vielleicht sind wir ja wirklich alle zu blöde zum Rechnen, aber folgende Geschichte ist einer Bekannten tatsächlich passiert.

    Sommer 2015 wird ein Einspruch form und fristgerecht bei Rechtsanwalt B eingelegt.
    Rechtsanwalt B wartet aber noch auf ein gerichtliches Schriftstück, was meiner Bekannten G. dann auch vom Gericht zugestellt wird,
    nicht aber dem Rechtsanwalt B.

    Rechtsanwalt B. bittet daraufhin die Bekannte, seine Mandantin also, um Zusendung dieses Schriftstückes.

    Mandant B. ist aber wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben, und bittet ihren Bekannten P., dieses Schriftstück beim Rechtsanwalt B. in den Briefkasten zu schmeissen.

    P. macht sich nun auf dem Weg zum Rechtsanwalt, wirft dieses Schriftstück aber nicht beim Rechtsanwalt B. ein,sondern versehentlich beim
    Rechtsanwalt L-T. ein, welcher auch für die Mandantin G. aber in einer ganz anderen anderen Sache tätig ist.

    P. ist also somit ein Fehler unterlaufen.

    Rechtsanwalt L-T erhält dieses gerichtliche Schriftstück, und meint nun ohne Mandatserteilung tätig zu werden, und legt ebenso Einspruch beim selben Gericht ein, und schickt G. eine Durchschrift.

    G. erhält also einen Brief vom Rechtsanwalt L-T und fällt quasi aus allen Wolken, und wendet sich sofort an Rechtsanwalt L-P um die Sache richtigzustellen,
    und das es sich hierbei um einen Irrläufer handelt, und Rechtsanwalt L-T dieses auch so dem Gericht mitteilen soll.

    Rechtsanwalt L-T meint nun, den Einspruch zurückzunehmen, und schreibt das so an das Gericht.

    Das Gericht (Amtsgericht) erhält das Schreiben von Rechtsanwalt L-T und sieht das Rücknahme des Einspruchs an, und verwirkt den Einspruch insgesamt.

    Der eigentlich in dieser Sache mandatierte Rechtsanwalt B. legt dann Rechtsmittel dagegen ein, weil ja auch er und seine Mandantin Einspruch eingelegt hatte, und dieser Einspruch ja nie zurückgenommen wurde.

    Das Amtsgericht sieht das anders, und meint, alle Einsprüche wären durch Schreiben des Rechtsanwalts L-T zurückgenommen.

    Rechtsanwalt B. legt dann gegen die Entscheidung des Amtsgericht wieder Rechtsmittel ein, und der Fall wird an das obergeordnete Landgericht zur Entscheidungsfindung abgegeben.

    Der Richter S. beim Landgericht schließt sich der Entscheidung des Amtsgericht an, und meint, dass Rechtsanwalt L-T eine falsche Formulierung gebraucht habe, wenn er geschrieben habe, den Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt L-T- hätte schreiben müßen seinen Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt B. meint nun, nichts mehr in der Sache tun zu können, da gegen die Entscheidung des Richters S. vom Landgericht keine Rechtsmittel mehr geben würde, und erläßt eine Rechnung von über € 600,--

    dazu kommen noch Gerichtsgebühren des Amtsgericht & Landgericht.

    Rechtsanwalt B. schlägt nun vor, Rechtsanwalt L-T zu verklagen und fordert mehr Geld von G. für die dann noch anzustrebende Klage.

    Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt L-T meint dieser, nichts falsch gemacht zu haben, und sieht einer Entscheidung der Gerichte sehr gelassen entgegen. Er sei schließlich Rechtsanwalt und Notar seit 1978 und habe jahrzehnte lange Erfahrungen.

    Meine Bekannte G. hatte dann an das Gericht geschrieben, und um Aussetzung gebeten, bis über den Fall entschieden sei, da man jetzt den Fall der Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt L-T melden möchte.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde dann Rechtsanwalt L-T vorgelegt, der sich aber den so wörtlich (ich zitiere) Geschriebenen Schwachsinn
    nicht durchlesen möchte, und verweigert die Herausgabe seiner Haftpflichtversicherung.

    Ich muss dazu schreiben, dass es sich bei Rechtsanwalt L-T durchaus um eine in seiner Stadt angesehene Persönlichkeit handelt,
    wahrscheinlich sogar mit besten Beziehungen in die aller-allerhöchsten politischen Kreise.
    Rechtsanwalt L-T gehört dem Kuratorium der Stiftung-Hahnenklee [Links nur für registrierte Nutzer] an.

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    Wie sollte sich meine Bekannte nun am Besten verhalten?

    Sie ist quasi am "Ende ihres Lateins" nach alledem
    ich würde mich stellen

  6. #6
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Ganz einfach; Anwalt L-T war nicht beauftragt. Damit ist alles was er getan hat ohne Belang, damit auch daraus die Folgen. Der Richter kann also nicht....
    Aber die bundesdeutschen Gerichte sind meist ungenießbar. Falls ein Schreiben ohne Nachweis an die geschickt wird, wird das idR einfach weggeworfen. Auch die mit Einschreiben können sich schon mal verlieren. Kurz gesagt das Ganze ist eine Diktatur des Rechts, die mit rechtsstaatlichen Mitteln Unrecht schafft.

  7. #7
    Foren-Veteran Benutzerbild von luis_m
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Die Lösung liegt doch auf der Hand, echt jetzt.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    Vielleicht sind wir ja wirklich alle zu blöde zum Rechnen, aber folgende Geschichte ist einer Bekannten tatsächlich passiert.

    Sommer 2015 wird ein Einspruch form und fristgerecht bei Rechtsanwalt B eingelegt.
    Rechtsanwalt B wartet aber noch auf ein gerichtliches Schriftstück, was meiner Bekannten G. dann auch vom Gericht zugestellt wird,
    nicht aber dem Rechtsanwalt B.

    Rechtsanwalt B. bittet daraufhin die Bekannte, seine Mandantin also, um Zusendung dieses Schriftstückes.

    Mandant B. ist aber wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben, und bittet ihren Bekannten P., dieses Schriftstück beim Rechtsanwalt B. in den Briefkasten zu schmeissen.

    P. macht sich nun auf dem Weg zum Rechtsanwalt, wirft dieses Schriftstück aber nicht beim Rechtsanwalt B. ein,sondern versehentlich beim
    Rechtsanwalt L-T. ein, welcher auch für die Mandantin G. aber in einer ganz anderen anderen Sache tätig ist.

    P. ist also somit ein Fehler unterlaufen.

    Rechtsanwalt L-T erhält dieses gerichtliche Schriftstück, und meint nun ohne Mandatserteilung tätig zu werden, und legt ebenso Einspruch beim selben Gericht ein, und schickt G. eine Durchschrift.

    G. erhält also einen Brief vom Rechtsanwalt L-T und fällt quasi aus allen Wolken, und wendet sich sofort an Rechtsanwalt L-P um die Sache richtigzustellen,
    und das es sich hierbei um einen Irrläufer handelt, und Rechtsanwalt L-T dieses auch so dem Gericht mitteilen soll.

    Rechtsanwalt L-T meint nun, den Einspruch zurückzunehmen, und schreibt das so an das Gericht.

    Das Gericht (Amtsgericht) erhält das Schreiben von Rechtsanwalt L-T und sieht das Rücknahme des Einspruchs an, und verwirkt den Einspruch insgesamt.

    Der eigentlich in dieser Sache mandatierte Rechtsanwalt B. legt dann Rechtsmittel dagegen ein, weil ja auch er und seine Mandantin Einspruch eingelegt hatte, und dieser Einspruch ja nie zurückgenommen wurde.

    Das Amtsgericht sieht das anders, und meint, alle Einsprüche wären durch Schreiben des Rechtsanwalts L-T zurückgenommen.

    Rechtsanwalt B. legt dann gegen die Entscheidung des Amtsgericht wieder Rechtsmittel ein, und der Fall wird an das obergeordnete Landgericht zur Entscheidungsfindung abgegeben.

    Der Richter S. beim Landgericht schließt sich der Entscheidung des Amtsgericht an, und meint, dass Rechtsanwalt L-T eine falsche Formulierung gebraucht habe, wenn er geschrieben habe, den Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt L-T- hätte schreiben müßen seinen Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt B. meint nun, nichts mehr in der Sache tun zu können, da gegen die Entscheidung des Richters S. vom Landgericht keine Rechtsmittel mehr geben würde, und erläßt eine Rechnung von über € 600,--

    dazu kommen noch Gerichtsgebühren des Amtsgericht & Landgericht.

    Rechtsanwalt B. schlägt nun vor, Rechtsanwalt L-T zu verklagen und fordert mehr Geld von G. für die dann noch anzustrebende Klage.

    Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt L-T meint dieser, nichts falsch gemacht zu haben, und sieht einer Entscheidung der Gerichte sehr gelassen entgegen. Er sei schließlich Rechtsanwalt und Notar seit 1978 und habe jahrzehnte lange Erfahrungen.

    Meine Bekannte G. hatte dann an das Gericht geschrieben, und um Aussetzung gebeten, bis über den Fall entschieden sei, da man jetzt den Fall der Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt L-T melden möchte.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde dann Rechtsanwalt L-T vorgelegt, der sich aber den so wörtlich (ich zitiere) Geschriebenen Schwachsinn
    nicht durchlesen möchte, und verweigert die Herausgabe seiner Haftpflichtversicherung.

    Ich muss dazu schreiben, dass es sich bei Rechtsanwalt L-T durchaus um eine in seiner Stadt angesehene Persönlichkeit handelt,
    wahrscheinlich sogar mit besten Beziehungen in die aller-allerhöchsten politischen Kreise.
    Rechtsanwalt L-T gehört dem Kuratorium der Stiftung-Hahnenklee [Links nur für registrierte Nutzer] an.

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    Wie sollte sich meine Bekannte nun am Besten verhalten?

    Sie ist quasi am "Ende ihres Lateins" nach alledem
    Wenn im Urteil steht das L-T einen Fehler gemacht hat ohne sich mit B abzusprechen wird er wohl seine Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

  9. #9
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
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    Wie sollte sich meine Bekannte nun am Besten verhalten?

    Sie ist quasi am "Ende ihres Lateins" nach alledem

    Ich fühle mit den Betroffenen.

    Allerdings liest sich der Fall wie eine Klausuraufgabe für Jurastudenten im dritten Semester.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: 2-1=0 (?) Rechtsanwalt legt wegen Irrläufer 2.Einspruch ein, und Richter verwirkt 1.Einspruch

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    Vielleicht sind wir ja wirklich alle zu blöde zum Rechnen, aber folgende Geschichte ist einer Bekannten tatsächlich passiert.

    Sommer 2015 wird ein Einspruch form und fristgerecht bei Rechtsanwalt B eingelegt.
    Rechtsanwalt B wartet aber noch auf ein gerichtliches Schriftstück, was meiner Bekannten G. dann auch vom Gericht zugestellt wird,
    nicht aber dem Rechtsanwalt B.

    Rechtsanwalt B. bittet daraufhin die Bekannte, seine Mandantin also, um Zusendung dieses Schriftstückes.

    Mandant B. ist aber wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben, und bittet ihren Bekannten P., dieses Schriftstück beim Rechtsanwalt B. in den Briefkasten zu schmeissen.

    P. macht sich nun auf dem Weg zum Rechtsanwalt, wirft dieses Schriftstück aber nicht beim Rechtsanwalt B. ein,sondern versehentlich beim
    Rechtsanwalt L-T. ein, welcher auch für die Mandantin G. aber in einer ganz anderen anderen Sache tätig ist.

    P. ist also somit ein Fehler unterlaufen.

    Rechtsanwalt L-T erhält dieses gerichtliche Schriftstück, und meint nun ohne Mandatserteilung tätig zu werden, und legt ebenso Einspruch beim selben Gericht ein, und schickt G. eine Durchschrift.

    G. erhält also einen Brief vom Rechtsanwalt L-T und fällt quasi aus allen Wolken, und wendet sich sofort an Rechtsanwalt L-P um die Sache richtigzustellen,
    und das es sich hierbei um einen Irrläufer handelt, und Rechtsanwalt L-T dieses auch so dem Gericht mitteilen soll.

    Rechtsanwalt L-T meint nun, den Einspruch zurückzunehmen, und schreibt das so an das Gericht.

    Das Gericht (Amtsgericht) erhält das Schreiben von Rechtsanwalt L-T und sieht das Rücknahme des Einspruchs an, und verwirkt den Einspruch insgesamt.

    Der eigentlich in dieser Sache mandatierte Rechtsanwalt B. legt dann Rechtsmittel dagegen ein, weil ja auch er und seine Mandantin Einspruch eingelegt hatte, und dieser Einspruch ja nie zurückgenommen wurde.

    Das Amtsgericht sieht das anders, und meint, alle Einsprüche wären durch Schreiben des Rechtsanwalts L-T zurückgenommen.

    Rechtsanwalt B. legt dann gegen die Entscheidung des Amtsgericht wieder Rechtsmittel ein, und der Fall wird an das obergeordnete Landgericht zur Entscheidungsfindung abgegeben.

    Der Richter S. beim Landgericht schließt sich der Entscheidung des Amtsgericht an, und meint, dass Rechtsanwalt L-T eine falsche Formulierung gebraucht habe, wenn er geschrieben habe, den Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt L-T- hätte schreiben müßen seinen Einspruch zurückzunehmen.

    Rechtsanwalt B. meint nun, nichts mehr in der Sache tun zu können, da gegen die Entscheidung des Richters S. vom Landgericht keine Rechtsmittel mehr geben würde, und erläßt eine Rechnung von über € 600,--

    dazu kommen noch Gerichtsgebühren des Amtsgericht & Landgericht.

    Rechtsanwalt B. schlägt nun vor, Rechtsanwalt L-T zu verklagen und fordert mehr Geld von G. für die dann noch anzustrebende Klage.

    Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt L-T meint dieser, nichts falsch gemacht zu haben, und sieht einer Entscheidung der Gerichte sehr gelassen entgegen. Er sei schließlich Rechtsanwalt und Notar seit 1978 und habe jahrzehnte lange Erfahrungen.

    Meine Bekannte G. hatte dann an das Gericht geschrieben, und um Aussetzung gebeten, bis über den Fall entschieden sei, da man jetzt den Fall der Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt L-T melden möchte.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde dann Rechtsanwalt L-T vorgelegt, der sich aber den so wörtlich (ich zitiere) Geschriebenen Schwachsinn
    nicht durchlesen möchte, und verweigert die Herausgabe seiner Haftpflichtversicherung.

    Ich muss dazu schreiben, dass es sich bei Rechtsanwalt L-T durchaus um eine in seiner Stadt angesehene Persönlichkeit handelt,
    wahrscheinlich sogar mit besten Beziehungen in die aller-allerhöchsten politischen Kreise.
    Rechtsanwalt L-T gehört dem Kuratorium der Stiftung-Hahnenklee [Links nur für registrierte Nutzer] an.

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    Sie ist quasi am "Ende ihres Lateins" nach alledem
    Was ist das denn für ein blödsinniger Satz :Form und fristgerecht bei Anwalt B. ?Fristgerechte Einsprüche gehen an an Gericht. Die Bekannte scheint ja nicht so arm zu sein, wenn sie mehrere Anwälte beschäftigt. Gibt da ein nettes "Büchlein"-Vorsicht Rechtsanwalt .

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