Sagt wer?....
Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
GG Art 2
Ich behaupte, wenn eine Person, welche auch immer, dem Menschen gleichgestellt wäre, müsste dieses Gesetz greifen....tut es aber nicht...es wird demnach regelmäßig(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
verletzt, missachtet, missbraucht, gebrochen (vom Staat selbst wohlgemerkt)
....eingehalten wird es selten