Es ist doch nicht übertrieben, bei jeder gerichtlich festgestellten und verurteilten Straftat im Sinne des StGB jemanden auszuweisen, der hier ohne bestätigtes Asylrecht und ohne jeden Aufenthaltstitel in der BRD Gesetze missachtet.
Sobald man damit beginnt, die Kriterien für solche Fälle aufzuweichen, wird ein Stöpsel aus einer Flasche gezogen, den man nie wieder zurückbekommt, und was dann in juristischem Wischiwaschi endet, wie wir es spätestens seit Köln kennen.
In meinem fernöstlichen Lieblings-Stadtstaat würde schon eine Ohrfeige ausreichen, um des Landes verwiesen werden zu können. Der beeindruckende allgemeine hohe Sicherheitsstandard in jenem Stadtstaat ist das Resultat dieser klaren Rechtsordnung.